Große Erleichterung beim Verein

Amateurfußballer erleidet nach Foul Schienbeinbruch - Gericht lehnt Entschädigung ab

Nach einem Foul bei einem Fußballspiel im Kreis Schwäbisch Hall hat das Landgericht Ellwangen jetzt die Klage eines verletzten Spielers abgewiesen: Er bekommt kein Schmerzensgeld.

Teilen

Stand

Von Autor/in Ulrike Schirmer

Es geht um ein gebrochenes Schienbein - das hat ein Spieler nach einem Foul bei einem Amateurfußballspiel im Oktober 2024 im Kreis Schwäbisch Hall davongetragen. Der Schiedsrichter ahndete die Szene während des Spiels mit einer gelben Karte. Für den gefoulten Spieler reichte das aber nicht. Er zog anschließend vor Gericht und verlangte finanzielle Entschädigung. Die gibt es aber nicht, urteilte jetzt das Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis). Es wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Der Verein ist erleichtert.

Schienbeinbruch: Kein Schadenersatz nach Foul

"Brutal und rücksichtslos" soll er gefoult worden sein, so die Begründung des Spielers des SSV Stimpfach (Kreis Schwäbisch Hall). Der Beklagte vom SV Brettheim (ebenfalls Kreis Schwäbisch Hall) behauptet hingegen, dass es sich um einen ganz normalen Zweikampf gehandelt hätte. Ähnlich sah es auch das Gericht, das ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten nicht feststellen konnte, wie es im Urteil heißt.

Im Verfahren wurden mehrere Spieler beider Mannschaften als Zeugen gehört. Maßgeblich war die Frage, ob das Foul über ein im Fußball übliches Maß hinausging und damit eine rechtliche Haftung begründet. Dies sah das Gericht in diesem Fall nicht als ausreichend belegt an.

Am Tag vor dem Spiel postete der SV Brettheim noch diese Ankündigung: "Wahrlich keine einfache Aufgabe, dennoch haben wir in dieser Saison schon für die ein oder andere Überraschung gesorgt."

Betroffener Verein nach Urteil erleichtert

Für den SV Brettheim - und allen voran Spielführer Daniel Barthelmeß - ist das Urteil eine große Erleichterung. Teile der Mannschaft hätten sogar erwogen, nicht mehr anzutreten, falls die Klage durchgegangen wäre.

Also ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.

Er verwies darauf, dass eine andere Entscheidung aus Sicht der Mannschaft weitreichende Folgen gehabt hätte. Als kleiner Verein könne man sich so etwas gar nicht leisten, sagte er. Denn dann wäre das Risiko, sonntags auf dem Platz zu spielen, viel zu hoch. "Und da wären wir wahrscheinlich nicht der einzige Verein, der damit ein Problem hätte", so Barthelmeß weiter.

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Gerichte mit dem Fall beschäftigen werden.

Gaildorf

Spiel in Gaildorf abgebrochen Fußballspiel eskaliert: Spieler wird von Gegnern und Zuschauer angegriffen

Nach einem Foul kommt es zu Ausschreitungen bei einem Fußballspiel in Gaildorf. Ein Spieler wird von Gegnern angegriffen und getreten. Ein Zuschauer wirft eine Glasflasche.

Möckmühl

Stadt und Polizei suchen Zeugen Zum Driften auf den Fußballplatz? Trainingsplatz in Möckmühl verwüstet

In Möckmühl hat ein Unbekannter ein Fußballfeld beschädigt. Den Spuren zufolge fuhr der Täter mit einem Auto über das Trainingsfeld.

Neckarsulm

Sponsor kündigt Zusammenarbeit Massenschlägerei in Neckarsulm: Zuschauer sprangen von Tribüne wie "Fallobst"

Nach einer Massenschlägerei musste in Neckarsulm ein Fußballturnier abgebrochen werden. Etwa 40 Menschen waren auf dem Spielfeld.

SWR4 BW am Morgen SWR4 Baden-Württemberg

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Ulrike Schirmer
Ulrike Schirmer

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!