Nachdem im Januar zwei Männer während der Arbeit in Bad Friedrichshall (Kreis Heilbronn) von ihrem Kollegen erschossen und ein dritter schwer verletzt wurde, ist der 53-jährige Täter am Mittwoch vom Landgericht Heilbronn zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel nicht möglich. Auch nach dem Urteilsspruch ist die Tat in der Zahnradfabrik Hänel noch sehr präsent. Das schreibt die Firma auf SWR-Anfrage.
Der Schrecken, den die Tat ausgelöst hat, ist immer noch sehr präsent im Unternehmen.
Unternehmen stellt Aussagekraft von Arbeitszeugnissen in Frage
Wie Hänel in der Stellungnahme schreibt, seien erst durch den Prozess Persönlichkeitsmerkmale des Verurteilten zu Tage gekommen, die dem Unternehmen vor der Einstellung und auch später nicht ansatzweise bekannt waren. Das stelle auch die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen in Frage. Auch bei früheren Arbeitgebern kam es laut Urteilsbegründung bereits zu Problemen und Kündigungen. Bei dem 53-jährigen Verurteilten wurde eine psychische Störung festgestellt.
Tat weiter sehr präsent im Unternehmen
Der Schrecken, den die Tat ausgelöst hat, ist immer noch sehr präsent, heißt es vom Unternehmen. Nach Angaben von Hänel können alle Mitarbeitenden wieder ihrer Arbeit nachgehen. Psychologische Unterstützung wird weiterhin angeboten. Zudem beobachten die Geschäftsleitung und die Führungskräfte die Entwicklung bei den Mitarbeitenden und suchen bei Bedarf das Gespräch. Im Werk wurde ein Ort des Gedenkens eingerichtet, um die Tat besser verarbeiten zu können. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, sieht die Geschäftsführung darin einen wichtigen Schritt, um gemeinsam in die Zukunft blicken zu können - auch wenn die Verarbeitung für jede und jeden persönlich bleibt.