Die Vogelgrippe im Kreis Schwäbisch Hall könnte bald ausgestanden sein. Bisher sind keine neuen Fälle aufgetaucht, wenn das so bleibt, könnte auch die Überwachungszone gegen Ende nächster Woche aufgehoben werden, meldet das Landratsamt. Das Virus war vor rund drei Wochen festgestellt worden.
Weiterhin Stallpflicht für Geflügel
Trotzdem müssen Gänse, Puten, Hühner und Co. weiterhin in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Das gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb in Ilshofen, in dem das Virus festgestellt wurde. Und das gilt nicht nur für Betriebe, die Geflügel halten, auch für Privatleute, die zu Hause Hühner haben, gilt diese Regelung. In dieser sogenannten Überwachungszone werden von den Behörden auch regelmäßig Proben entnommen. Sollte dabei kein weiterer Fall auftreten, kann auch die Überwachungszone gegen Ende nächster Woche aufgehoben werden.
Nach dem Ausbruch in einem Putenmastbetrieb mussten rund 51.000 Tiere getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Das schreibt die Geflügelpest-Verordnung vor. Der betroffene Betrieb hatte alle Puten im Stall gehalten, heißt es weiter. Die Vogelgrippe war im Kreis Schwäbisch Hall zuletzt im April 2023 in einem Betrieb festgestellt worden. Damals mussten fast 9.000 Tiere getötet werden. Für den Menschen ist die Vogelgrippe in der Regel ungefährlich.