Eine Frau musste sich seit Ende Juli vor dem Amtsgericht in Baden-Baden verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, den Oberbürgermeister von Baden-Baden, Dietmar Späth (parteilos), im Internet beleidigt zu haben. Nun haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung Berufung angekündigt.
OB von Baden-Baden beleidigt - Angeklagte verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte die Frau wegen Beleidigung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte eine deutlich höhere Geldstrafe, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte OB Späth als "Hurenbock und Hallodri" beleidigt und damit seine Ehre verletzt habe.
Im Verlauf der Gerichtsverhandlung brachte die Verteidigung zahlreiche schmutzige Details vor, die aus dem Privatleben des Oberbürgermeisters stammen sollen. Vor Gericht sagte die Frau, sie habe den Oberbürgermeister nicht beleidigen wollen. Die Bezeichnung "Hurenbock" sei mit einem Smiley versehen gewesen und daher satirisch zu verstehen.
Prozess um Beleidigung: Frau lehnte Strafbefehl ab
Das Amtsgericht erließ zuvor einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Weil die Frau diesen nicht akzeptierte, landete der Fall vor Gericht. Die politisch aktive Frau war in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Äußerungen gegen den Oberbürgermeister aufgefallen. Späth selbst war nicht vor Gericht. In den letzten Monaten habe es massive Anfeindungen gegen ihn, vor allem in sozialen Netzwerken gegeben. Auch deshalb befindet er sich nach eigenen Angaben derzeit in klinischer Obhut.
Beleidigung gegen OB Späth auf Facebook gepostet
Die beleidigenden Worte wurden im vergangenen Herbst gepostet, als der Gemeinderat eine Klausurtagung in einem Luxushotel abhielt. Das Gremium hielt sich für zwei Tage im 5-Sterne-Hotel "Erbprinz" in Ettlingen (Kreis Karlsruhe) auf. Das hatte der Facebook-Userin offenbar missfallen und sie zu den beleidigenden Worten "Hurenbock und Hallodri" verleitet.
Die Baden-Badener Stadtverwaltung stellte nach dem beleidigenden Facebook-Posting Strafanzeige. Nun kündigten beide Parteien Berufung an. Nach Mitteilung der Verteidigung wird sich in den kommenden Wochen entscheiden, ob das Verfahren vor dem Baden-Badener Landgericht - also in der nächsten Instanz - noch einmal aufgerollt werden wird.