Ein Mann kann jetzt doch nicht nach London fliegen: Denn der 22-Jährige hatte Seiten aus seinem Reisepass gerissen und als Notizen verwendet. Die Beamten der Bundespolizei kontrollierten den Mann am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, als er gerade ausreisen wollte. Dabei bemerkten sie, dass die letzten beiden Seiten seines deutschen Reisepasses fehlten.
FKB: Mann reißt Seiten aus Reisepass für Notizen
Der 22-Jährige erklärte die fehlenden Blätter damit, dass er sie als Notizzettel gebraucht habe. Danach habe er sie dann aus dem Dokument herausgerissen. Was für Notizen es waren, für die er sein Ausweisdokument zerstörte, dazu hat er sich laut Bundespolizei nicht geäußert.
Dem Mann war offenbar nicht klar, dass der Pass ohne die herausgerissenen Seiten nicht mehr gültig ist. Die Beamten stellten den Reisepass sicher. Die Ausreise wurde dem 22-Jährigen verweigert und er konnte seinen geplanten Flug nach London nicht antreten. Ihn erwartet außerdem eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, heißt es von der Bundespolizei. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Ausweise Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Das muss man wissen Reisepass und Personalausweis: Wieso muss ich dafür bezahlen, obwohl er mir nicht gehört?
Ein Mann darf am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nicht ausreisen, weil er seinen Reisepass kaputt gemacht hat. Wieso ist das ein Problem? Und wem gehört der Pass eigentlich?
Trotz Ersatzdokument keine Ausreise
Der 22-Jährige war einsichtig. Die Bundespolizei hätte ihm nach eigenen Angaben auch ein Passersatzdokument ausgestellt. Damit hätte er ausreisen können. Das Problem war aber laut Bundespolizei, dass der Check-in-Vorgang für den Flug schon abgeschlossen war. Der Zeitraum bis zum geplanten Abflug nach London habe nicht mehr ausgereicht, heißt es weiter. Nach Angaben der Bundespolizei kommt es bei Kontrollen gelegentlich vor, dass Pässe beschädigt sind und auch, dass mal Seiten fehlen.