Ein 22-Jähriger will vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nach London fliegen - aber dann gibt es Probleme. Weil er Seiten aus seinem Reisepass gerissen hat, darf er nicht ausreisen. Und zusätzlich erwartet ihn laut Bundespolizei eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Ausweise Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Der Fall wirft bei der SWR Aktuell-Community Fragen auf. Auf Instagram fragt ein User beispielsweise: "Warum kostet das Ding dann 70 Euro, wenn es mir nicht mal gehört?" Ein anderer schreibt: "Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum das so schlimm ist, wenn es doch leere Seiten sind. An sich entsteht hier ja kein Schaden und nichts wird benachteiligt, oder doch?" Also: Warum muss ich den Reisepass bezahlen und was darf ich damit eigentlich machen?
- Wann brauche ich einen Personalausweis und einen Reisepass?
- Wieso gehören meine Ausweisdokumente der Bundesrepublik Deutschland?
- Wie viel kosten Reisepass und Personalausweis?
- Wieso muss ich dafür bezahlen, wenn der Pass mir nicht gehört?
- Darf ich meinen Pass oder Personalausweis aus der Hand geben?
- Was passiert, wenn ich meinen Pass beschädige?
- Was passiert mit abgelaufenen Reisepässen?
Reisepass und Personalausweis: Wann brauche ich welches Ausweisdokument?
Jeder Bürger und jede Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland muss ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen sogenannten amtlichen Identitätsnachweis besitzen. Das sind in Deutschland entweder der Personalausweis oder der Reisepass. Wenn man das Land verlässt - also die Grenze übertritt - muss jede Person, unabhängig vom Alter, einen Identitätsnachweis mit sich führen. Im Schengenraum reicht dafür in der Regel der Personalausweis. Außerhalb des Schengenraums ist meistens ein Reisepass notwendig.
Reisepass: Wieso gehört er mir nicht?
Der Reisepass ist ebenso wie der Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt der Passinhaber darf den Pass nur nach seiner vorgesehenen Bestimmung verwenden, aber nicht wie ein Eigentümer darüber verfügen. Auch wenn der Pass dem Inhaber ausgehändigt wird, bleibt er Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Laut baden-württembergischem Innenministerium hat das einen wichtigen Grund. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen dürfen andere Staaten nicht über die Pässe der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Sollte ein Reisepass im Ausland also einbehalten werden, muss er der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung übergeben werden. Das diene auch zum Schutz des Passinhabers.
Die Regelung verhindere, dass andere Staaten den Pass einbehalten und damit die Reisefreiheit des Inhabers unberechtigt dauerhaft einschränken können und schütze die Interessen des Passinhabers im Ausland, so das Innenministerium. Ein Beispiel: Wenn ein Hotel den Pass als "Pfand" einbehält, um zum Beispiel das Bezahlen einer Rechnung durchzusetzen, kann im Einzelfall die konsularische Vertretung im Ausland oder die inländische Behörde unter Verweis auf das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland die Herausgabe des Passes verlangen.
Wie viel kosten Reisepass und Personalausweis?
Ausweis und Reisepass kosten in allen Bundesländern gleich viel. Stand Februar 2026 kostet ein Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren kostet der Pass 70 Euro und ist zehn Jahre gültig.
Für einen regulären Personalausweis bezahlen Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Auch hier ist der Personalausweis sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren kostet ein Personalausweis mit zehn Jahren Gültigkeit 37 Euro. Das könnte sich allerdings bald ändern, da im Februar eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) in Kraft treten könnte. Die sieht auch eine Erhöhung der Personalausweisgebühren vor.
Wieso muss ich Geld bezahlen, obwohl mein Reisepass der BRD gehört?
Zur Frage, wieso man überhaupt Geld bezahlen muss, wenn der Pass oder der Ausweis einem gar nicht gehören, sagt das BW-Innenministerium: Der Reisepass oder Personalausweis werden nicht erworben. Das Geld, das man bezahlt, ist eine Gebühr zur Deckung der Kosten für die Ausstellung.
Als Pfand, Kopie etc.: Darf ich meinen Personalausweis oder Pass aus der Hand geben?
Grundsätzlich gilt laut BW-Innenministerium: "Der Pass oder ein Passersatz können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier genutzt werden." Der Pass darf auch zum Beispiel kopiert werden - so lang er dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Und das geht nur, wenn der Passinhaber das selbst macht oder mit seiner Zustimmung.
Was das Hinterlegen als Pfand, zum Beispiel in einer Disco angeht: Das Personalausweisgesetz sagt, dass vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden darf, den Personalausweis zu hinterlegen oder abzugeben. Heißt: In der Disco dürfte der Personalausweis nicht einbehalten werden. Ausgenommen von der Regel ist die sogenannte Identitätsfeststellung berechtigter Behörden oder wenn der Personalausweis eingezogen oder sichergestellt werden muss.
Was passiert, wenn ich meinen Reisepass beschädige?
Laut BW-Innenministerium ist der Pass ungültig, wenn er verändert wurde. Dann kann er eingezogen und vernichtet werden. Unter Umständen kann eine strafbare Sachbeschädigung vorliegen.
Mein Reisepass ist abgelaufen - was passiert jetzt?
Wenn ein Reisepass abgelaufen ist, ist er ungültig und kann eingezogen werden. In der Regel wird er dann vernichtet. Spätestens, wenn ein neuer Reisepass (oder Personalausweis) ausgehändigt wird, muss der alte entwertet werden, damit er nicht mehr als Identitätsnachweis benutzt werden kann. Ist der Reisepass entwertet, kann man ihn aber auch wieder mitnehmen und zum Beispiel als Erinnerung behalten.