Unverständnis über neue Biozid-Verordnung

Frust in Au am Rhein: Verordnung bremst Mückenbekämpfung aus

Stechmücken sind in Au am Rhein ein Dauerthema. Damit Schnaken nicht im Garten brüten, setzen Gartenbesitzer auf BTI-Tabletten. Doch die kostenlose Abgabe ist gerade erschwert.

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Stand

Wer in Au am Rhein (Kreis Rastatt) nach Stechmücken fragt, der bekommt so manche Geschichte erzählt: Von Fußballern, die lieber den nächsten Sprint ansetzen, als wieder von den nächsten Schnakenschwärmen befallen zu werden. Oder vom Imker, der seinen Imkerschleier lieber gegen die stechenden Plagegeister als gegen Bienen einsetzt. Und jetzt sorgt auch noch eine neue Verordnung für Diskussionen. Denn ein Wirkstoff zur Bekämpfung darf nicht mehr so einfach ausgegeben werden.

Seit diesem Jahr wird in Deutschland eine EU-Verordnung umgesetzt: Biologische Mittel zur Schädlingsbekämpfung dürfen jetzt nur noch von geschultem Personal ausgegeben werden. Das gilt für alle Biozide, deutschlandweit. Außerdem müssen die Anwender über Alternativen und Risiken aufgeklärt werden. Wer Biozide ausgibt, braucht einen sogenannten Sachkundenachweis.

Gartenbesitzer nutzen BTI-Tabletten für Wassergefäße

Viele Anwohner bekämpfen die Plage: besonders in ihren Gärten, wo stehendes Wasser ideale Brutstätten für Stechmücken bietet. So wie Artur Busch. Sein Garten ist ein wahres Idyll. Doch dort ließe es sich nur schwer aushalten, wenn er nicht Maßnahmen ergreifen würde.

Wir versuchen, als Bürger unseren Beitrag zur Mückenbekämpfung zu leisten.

Darum gibt er regelmäßig einen biologischen Wirkstoff des Bakteriums Bacillus thuringiensis israelensis (BTI) in seine Wasserbehältnisse im Garten. Denn BTI wirkt gegen die Mückenlarven im Wasser.

Gartenbesitzer Artur Busch sitzt entspannt auf einer freischwebenden Bank in seinem Garten.
Gartenbesitzer Artur Busch in seinem Hausgarten

Au am Rhein: Nur Förster gibt aktuell BTI-Tabletten aus

Gartenbesitzer wie Artur Busch können den Wirkstoff in Tablettenform momentan kostenlos nur einmal wöchentlich im Rahmen einer Sprechstunde beim örtlichen Förster bekommen. Denn Au am Rheins Förster verfügt über einen Sachkundenachweis. Dieser erlaubt es ihm, das Biozid an Nutzer abzugeben, was die Bedingung der neuen Biozid-Verordnung ist.

Bürgermeisterin Veronika Laukart sitzt an einem Schreibtisch, vor ihr liegt eine Packung mit BTI-Tabletten.
Die Bürgermeisterin von Au am Rhein, Veronika Laukart, hat BTI-Tabletten da, darf sie aber nicht ausgeben.

BTI-Tabletten werden in Au am Rhein im Tresor gelagert

Für Bürgermeisterin Veronika Laukart im nahe gelegenen Rathaus ein Ärgernis: "Ich habe BTI-Tabletten da, darf sie selbst aber momentan nicht ausgeben," erklärt die Bürgermeisterin. Denn sie und ihre Kolleginnen von der Verwaltung verfügen nicht über den notwendigen Sachkundenachweis. Derzeit werden die Tabletten im Rathaus in einem Tresor gelagert.

Die Bürger seien in der Mückenbekämpfung in Au am Rhein sehr aktiv, so Laukart. Die aktuell erschwerte Ausgabe durch die Verordnung komme ungelegen, denn es ist Schnakensaison. Einzige Entlastung: Die vergangenen Monate waren trocken, dadurch ist die Stechmückenpopulation geringer.

So war die Situation im vergangenen Jahr:

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Die EU-Verordnung ist in Zeiten von Entbürokratisierung für mich nicht nachvollziehbar.

Wobei der bürokratische Aufwand auf die deutsche Gesetzgebung zurückzuführen sei und nicht auf die ursprüngliche EU-Verordnung, sagt der Karlsruher Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU). Die EU-Verordnung schreibe dem deutschen Gesetzgeber keine konkreten Maßnahmen vor.

Die Behauptung, dass das Problem durch eine EU-Verordnung verursacht werde, ist falsch.

Die EU selbst hat ihre Verordnung mit Umwelt- und Gesundheitsschutz begründet: "Zweck dieser Verordnung ist es, (...) ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten." Die Idee mit dem Sachkundenachweis kommt aus Deutschland.

BTI-Experten dürfen Wirkstoff aktuell selbst nicht ausliefern

Doch nicht nur die Ausgabe in den Gemeinden wurde durch die neue Verordnung gebremst, sondern auch die Auslieferung komplett gestoppt. Darum erhalten die Gemeinden momentan auch keine neuen BTI-Tabletten von der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS).

Denn auch die Angestellten der KABS selbst haben keinen Sachkundenachweis. Eine absurde Situation. Denn wenn es um die Bekämpfung von Stechmücken geht, haben die KABS und der wissenschaftliche Direktor Dirk Reichle eine große Expertise in Deutschland. Seit Jahrzehnten arbeitet die KABS mit dem Wirkstoff BTI. Er wird regelmäßig mit Hubschraubern großflächig über den Brutstätten am Oberrhein verteilt. Für die dortigen Anwohner eine große Erleichterung.

Eine Mitarbeiterin der KABS hält ein Gefäß mit Larven der Asiatischen Tigermücke in der Hand, die im Wasser schwimmen.
Mit den BTI-Tabletten wird die Asiatische Tigermücke bekämpft, solange sie noch im Larven-Stadium ist.

"Generell ist die Biozid-Verordnung eine gute Sache"

Für Dirk Reichle von der KABS ist die neue Biozid-Verordnung im Handel durchaus nachvollziehbar. Doch was für den Handel Sinn ergibt, sei bei der Bekämpfung von Stechmücken absurd, so Reichle. Schließlich kenne sich in der Anwendung von BTI kaum jemand in Deutschland besser aus.

Ich finde generell ist die Biozid-Verordnung eine gute Sache für den Handel, aber für uns ist es absurd.

BTI ist effektives Mittel gegen Tigermücken

Laut Reichle ist der Wirkstoff in Tablettenform ein wichtiger Baustein beim Kampf gegen die Stechmücke, und da vor allem auch gegen die Asiatische Tigermücke. Denn die kann verschiedene gefährliche Viruserkrankungen übertragen. Die Kommunen sind da auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Vor allem, weil die Tigermücke sich am Oberrhein immer weiter verbreitet.

Besonders gerne brütet sie in stehenden Wasseransammlungen. Hier können die BTI-Tabletten helfen, die sich innerhalb von einer halben Stunde im Wasser lösen. Reichle schätzt, dass dafür in den vergangenen Jahren jeweils rund 60.000 Tabletten-Einheiten (10 Tabletten pro Packung) abgegeben wurden.

Der wissenschaftliche Direktor der KABS, Dirk Reichle, hält einen Stapel BTI-Tabletten in der Hand. Er steht neben einer Grafik der Asiatischen Tigermücke.
Der wissenschaftliche Direktor der KABS, Dirk Reichle, mit den BTI-Tabletten neben einem Bild der Asiatischen Tigermücke

Für uns ist es eine absurde Situation, weil es wenig Institutionen in Deutschland gibt, die so viel Erfahrung mit dem Wirkstoff BTI haben. Und wir dürfen ihn anwenden, aber plötzlich nicht mehr weitergeben.

Doch eine Lösung ist in Sicht: Anfang Juni sollen nun jeweils zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter pro KABS-Kommune online geschult werden. Die Online-Schulung gilt dann nur für BTI und ist deswegen mit zwei Stunden auch deutlich kürzer als der sonstige Sachkundelehrgang.

Zehn BTI-Tabletten liegen vor der dazugehörigen Verpackung, auf der eine Asiatische Tigermücke abgebildet ist.
Mit den BTI-Tabletten können Stechmücken bekämpft werden.

Damit habe man eine pragmatische Lösung gefunden, sodass bald wieder im Bürgerbüro in Au am Rhein und in den anderen KABS-Gemeinden BTI-Tabletten unkompliziert zu bekommen sind. Auch künftig werden die Tabletten kostenlos bleiben, berichtet Reichle von der KABS. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bereits geschult, damit die Auslieferung bald wieder anlaufen kann.

Bis auch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Rathaus in Au am Rhein und anderswo wieder die Tabletten ausgeben dürfen, verweist die KABS auf ihrer Website auf mögliche Alternativen für Anwohner: Dazu gehört, wassergefüllte Behältnisse wöchentlich zu leeren oder sie mit einem engmaschigen Netz zu überziehen.

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