Gegen das Urteil des Landgerichts gegen den radikalen Prediger aus Pforzheim seien "Rechtsmittel" eingelegt worden. Das habe nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) der Anwalt des Mannes mitgeteilt. Damit muss die nächsthöhere Instanz, also das Oberlandesgericht in Karlsruhe, den Fall nun prüfen.
Landgericht verurteilte den Mann zu höherer Geldstrafe
Das Landgericht Karlsruhe hatte in einem Berufungsprozess am Donnerstag den radikalen Prediger der sogenannten Baptistenkirche Zuverlässiges Wort aus Pforzheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro verurteilt. Das entspricht 150 Tagessätzen in Höhe von 45 Euro. Das ist eine höhere Strafe als die bisher vom Amtsgericht Pforzheim festgesetzten 6.000 Euro.
Predigt über Homosexuelle war Volksverhetzung
Der radikale Prediger stand wegen Volksverhetzung erneut vor Gericht. In erster Instanz war er vom Amtsgericht Pforzheim verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, um eine höhere Strafe zu erzielen.
Homosexuelle Menschen seien gefährlich und müssten vernichtet werden, hatte der Angeklagte in seiner Predigt im Juni 2023 behauptet. Diese Predigt war in Pforzheim aufgezeichnet und später ins Internet hochgeladen worden. "Es gibt selten so eindeutige Aussagen wie diese", sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Juristin habe durch ihre Arbeit oft mit Hassrede zu tun. Auch für den Richter war klar, dass der Angeklagte in seiner Predigt Homosexuelle als minderwertig darstellt.
Verfassungsschutz beobachtet Pforzheimer "Baptistenkirche"
Der Prediger gehört der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" an. Sie wird seit 2023 vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Sie gilt als deutscher Ableger einer radikalen Sekte mit Hauptsitz in Arizona/USA. Die Kirche gehört nicht zum Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden in Deutschland.