Bewährungsstrafe für Täter

Mann in Eisingen vor fahrendes Müllauto gestoßen: Urteil in Karlsruhe gefallen

Ein Streit auf der Straße eskaliert – und endet in Karlsruhe vor Gericht: Ein Mann hat im Mai seinen Begleiter vor ein Müllauto gestoßen. In Karlsruhe ist das Urteil gefallen.

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Stand

Im Mai hatte der 29-jährige Mann seinen 18-jährigen Begleiter in Eisingen im Enzkreis gegen ein fahrendes Müllauto gestoßen. Dafür wurde er am Freitag in Karlsruhe unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Stoß gegen fahrendes Müllauto in Eisingen

Zusammen mit einer 18-jährigen Frau und anderen Personen waren die Männer in einem Taxi auf dem Rückweg von einer Partynacht. Der schon vorbestrafte 29-Jährige hatte die junge Frau nach Angaben des Gerichts zunächst sexuell belästigt und beleidigt. Der 18-Jährige forderte den Mann auf, dies zu unterlassen. Daraufhin kamen die beiden Männer zunächst in eine verbale Auseinandersetzung, in der der Täter dem jungen Mann unter anderem zurief "Komm her, ich bring' dich um."

Nach dem Aussteigen stieß der Täter den 18-Jährigen gegen ein vorbeifahrendes Müllauto. Dabei rollte das Auto über den Fuß des Opfers. Der junge Mann wurde dabei schwer verletzt. Noch heute sei der Geschädigte nach Aussage seines Anwalts deshalb körperlich eingeschränkt. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat die Absicht, das Opfer zu töten. In ihrem Plädoyer forderte sie deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.

Urteil in Karlsruhe: Verurteilung in insgesamt vier Anklagepunkten

In seiner Urteilsverkündung sah das Gericht begründete Zweifel am Vorwurf des versuchten Totschlags. Es sei unklar, ob der Täter das Müllauto wahrgenommen habe. Es sei nicht vollständig in dessen direkten Sichtfeld gewesen. Darüber hinaus habe der Täter zur Tatzeit unter einem Alkoholeinfluss von 1,7 Promille gestanden.

Verurteilt wurde der Täter unter anderem wegen Körperverletzung. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 29-Jährige seine junge Begleiterin sexuell belästigte. Zur Gesamtstrafe kommt zudem der Tatbestand der Bedrohung und der Beleidigung hinzu. Das Urteil wurde auch deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil der Täter bereits den Sommer über in Untersuchungshaft saß.

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Felix Zink
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Annika Jost
SWR-Reporterin Annika Jost
Rebekka Plies
SWR-Reporterin Rebekka Plies

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