Einigung auf Schmerzensgeld

Mann wird von Bus mitgeschleift - Gericht sieht Teilschuld bei ihm

Ein Fahrgast ist in Baden-Baden in der Tür eines Linienbusses eingeklemmt und mitgeschleift worden. Der Mann klagte, trotzdem sieht das Gericht die Schuld auch bei ihm.

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Von Autor/in Patrick Neumann

Im Dezember 2024 ist ein 25-Jähriger Mann in der Baden-Badener Innenstadt von einem Bus mitgeschleift und verletzt worden. Der Mann reichte Zivilklage ein und wollte Schmerzensgeld von den Stadtwerken Baden-Baden. Doch seine Geschichte vor Gericht war widersprüchlich.

Von Bus mitgeschleift - Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Noch in letzter Sekunde soll der 25-Jährige in den Bus einsteigen sein, dessen Türen sich bereits schlossen. Der Mann blieb dann aber mit dem Fuß in der Tür hängen. Als der Bus losfuhr, wurde der junge Mann außerhalb des Fahrzeugs mitgeschleift und erlitt dabei einen Bruch im Sprunggelenk des Fußes.

In der Gerichtsverhandlung hatte der junge Mann angegeben, dass die Bustür offen gewesen sei, als er einsteigen wollte. Ein Video-Mitschnitt von der Überwachungskamera des Busses bewies aber das Gegenteil. Dem Busfahrer wurde vorgeworfen, sich nicht durch einen Blick in den Rückspiegel versichert zu haben, ob die Eingangstüren bei der Abfahrt korrekt geschlossen seien. Laut Stadtwerken gibt es im Bus entsprechende elektrische Sicherheitssysteme, die aber nicht in jeder denkbaren Situation greifen.

Baden-Baden: Fahrgast hat Teilschuld am Geschehen

Auch wenn der Fahrgast eine Teilschuld trägt, sieht das Gericht die Verantwortung dennoch bei den Stadtwerken. Das Einsteigen in den Bus müsse technisch so sicher sein, dass kein Fahrgast dabei verletzt werden könne. Das Gericht schlug den beiden Parteien deshalb einen Vergleich vor, worauf sich der 25-Jährige sowie die Vertreter der Stadtwerke Baden-Baden einließen.

Das Ergebnis: Der geschädigte Fahrgast erhält 6.000 Euro Schmerzensgeld, muss davon aber auch ein Viertel der Gerichtskosten begleichen. Noch ist der Vergleich aber nicht rechtskräftig. Beide Seiten können die Vereinbarung innerhalb von drei Wochen widerrufen.

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