Im Rahmen des SWR Podcastfestivals diskutierte Richter Herbert Anderer am Samstag in der Alten Feuerwache in Mannheim mit dem Strafrechtsexperten Thomas Fischer und dem ARD Terrorismusexperten Holger Schmidt über den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten und das Urteil. Anderer sagte vor Publikum, er habe den Fall jeden Tag mit nach Hause genommen.
Erstmals Richter zu Gast
Im Podcast "Sprechen wir über Mord?!" diskutieren Thomas Fischer und Holger Schmidt regelmäßig Mordurteile unter einem juristischen und gesellschaftlichen Blickwinkel. Noch nie war dabei allerdings ein Richter zu Gast, um dessen Urteil es ging. Doch für den Vorsitzenden Richter Herbert Anderer war die Einladung zur Diskussion eine gute Gelegenheit, "Justiz zu erklären". Er habe im Verfahren deutlich gespürt, wie sehr der Fall die Menschen in Mannheim, aber auch die Polizei in Deutschland bewegt habe, sagte Anderer. Deshalb sei es ihm wichtig, die Arbeit seines Senats transparent zu machen.
Als ungewöhnlich, aber sehr begrüßenswert bezeichnete Thomas Fischer diese Bereitschaft. Fischer war selbst viele Jahre am Bundesgerichtshof Strafrichter und Vorsitzender. Denn auch wenn durch Videoaufnahmen der Tat "alles klar" scheine, sei der konkrete Ablauf des Geschehens dennoch "juristisch hochkompliziert" und der Senat habe das gut gelöst, analysierte Fischer.
Verhandlungen journalistisch vermitteln
"Die Justiz tut gut daran, sich Diskussionen zu stellen", sagte Richter Herbert Anderer zu Beginn des Abends. "Wir brauchen Journalisten als Transmissionsriemen, die das, was wir im Saal tun, nach draußen transportieren. Und wir freuen uns darüber, wenn der SWR unser Tun vermittelt", so Anderer.
Unter anderem hatte auch SWR Redakteur Patrick Figaj aus dem Studio Mannheim den Prozess in Stuttgart-Stammheim eng begleitet und am zweiten Teil des Gesprächs des Abends teilgenommen. Die gesamte Diskussion finden Sie zum Nachhören bei ARD Sounds.
Nach einer Pause konnte das Publikum in der Alten Feuerwache Fragen an die Juristen Herbert Anderer und Thomas Fischer stellen. Aufgrund des großen Interesses - und da aus Zeitgründen nicht alle Fragen an die Reihe kommen konnten - hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum fand der Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und nicht am Landgericht Mannheim oder am OLG Karlsruhe statt?
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles für das öffentliche Sicherheitsgefühl hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen. Damit wechselt automatisch die Zuständigkeit des Gerichts vom örtlichen Landgericht auf einen Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht. Und die Staatsschutzsenate sind immer an dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Landeshauptstadt liegt.
Warum wurde die Veranstaltung der "Bürgerbewegung Pax Europa (BPE)" auf dem Marktplatz überhaupt genehmigt? Es kam doch schon früher zu Vorfällen.
Kundgebungen und Demonstrationen zu veranstalten ist in Deutschland ein Recht, das in unserer Verfassung garantiert ist. Deshalb werden Veranstaltungen auch nicht genehmigt, sondern müssen grundsätzlich nur bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Eine Einschränkung an einem bestimmten Ort eine Kundgebung zu machen oder andere Auflagen kommen nur in Betracht, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass es zu erheblichen Problemen kommen könnte. Das Attentat war aber nicht vorhersehbar.
Warum werden immer nur die Opfer des Anschlags thematisiert, die zur islamkritischen Bewegung gehörten?
In der SWR-Berichterstattung haben wir die Schicksale aller Opfer berücksichtigt und auch mit ihnen gesprochen, soweit das möglich und von den Opfern gewünscht war. Politische Überzeugungen spielen dabei für die Berichterstattung keine Rolle. Keines der Opfer musste hinnehmen, vom Täter verletzt zu werden, egal, ob als Polizeibeamter, Kundgebungsteilnehmer, Ordner oder Passant.
Wird der Täter nach Afghanistan abgeschoben? Und wenn ja, wann?
Für die Strafvollstreckung ist die Staatsanwaltschaft zuständig - in diesem Fall also der Generalbundesanwalt. Häufig wird eine Abschiebung eines ausländischen Täters erst erwogen, wenn ein großer Teil seiner Strafe verbüßt und damit der Strafanspruch des deutschen Staates überwiegend erfüllt ist. Aufgrund des konkreten Urteils wird überhaupt erst 15 Jahre nach der Tat vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart festgelegt, wie hoch die Mindestverbüßungsdauer ist. Prognosen sind hier schwierig, es dürften aber wohl deutlich mehr als zwanzig Jahre sein. Hinzu kommt, dass die Ehefrau und die beiden Kinder des Täters Deutsche sind. Sehr wahrscheinlich wird der Täter also noch viele Jahre lang in Deutschland in Haft sein.
Konnte geklärt werden, wie sich der Täter so schnell radikalisierte?
Laut Herbert Anderer war der Täter eigentlich gut integriert. In den Monaten vor der Tat wurde er über einen Prediger in einem Internet-Chat radikalisiert. Seine Frau und sein Umfeld hatten zwar Veränderungen bemerkt, aber keine Hinweise auf die bevorstehende Tat.
Volles Haus bei Talks zu unterschiedlichsten Themen SWR Podcastfestival in Mannheim mit großem Erfolg zu Ende gegangen
Drei Tage lang war Mannheim ein Mekka für Podcast-Fans. Zu erleben waren Live-Aufzeichnungen von Sendungen mit beliebten Hosts: vom True Crime- bis zum Wissen-Podcast.
Wie hat Herr Anderer das Verhalten des Täters vor Gericht bewertet?
Beide Richter, Thomas Fischer und Herbert Anderer, wiesen bei dieser Frage darauf hin, dass für eigentlich alle Angeklagten ein Strafprozess eine so große Ausnahmesituation sei, dass die Reaktionen und das Verhalten im Gerichtssaal nur selten Rückschlüsse auf innere Haltungen zulassen würden. Thomas Fischer sagte pointiert: "Mich hat das eigentlich nie gekümmert."
Warum ist das Urteil im Mannheimer Fall so anders ausgefallen, als das Urteil im Fall der Tötung eines Polizisten in Völklingen (Saarland)?
Das entsprechende Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist noch nicht rechtskräftig und liegt auch noch nicht schriftlich vor. Deswegen ist es derzeit eigentlich unmöglich, hierzu etwas Definitives zu sagen. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Im Kern geht es wohl um die Frage, ob der Täter im Ablauf der Ereignisse in einen Zustand der Schuldunfähigkeit geraten ist. Im Fall Mannheim ist das Gericht von einer vollen Schuldfähigkeit ausgegangen. Sobald das Urteil im Fall Völklingen rechtskräftig ist, wollen es Thomas Fischer und Holger Schmidt in "Sprechen wir über Mord?!" thematisieren.
Hatten Thomas Fischer oder Herbert Anderer als Richter jemals Angst vor Rache?
Klare Antwort von beiden: Nein!