Eine Frau und zwei Männer sind am Mittwochnachmittag am Mannheimer Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden - unter anderem wegen Zwangsprostitution. Das Urteil wurde von einem vietnamesischen Dolmetscher simultan für die Hauptangeklagte übersetzt.
Bandenmäßiges Einschleusen und Zuhälterei
Die Kammer verurteilte die 38-jährige hauptangeklagte Vietnamesin zu fünfeinhalb Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Frauen unter anderem aus ihrer Heimat angeworben und unter falschem Vorwand ein ungarisches Arbeitsvisum beschafft. Die Frauen wurden mit Hilfe von unbekannten Mittelsmännern nach Deutschland geschleust und hier zur Prostitution gezwungen. Neben der Anwerbung und Organisation verwaltete die Vietnamesin die Einnahmen.
Das Gewerbe habe sie zusammen mit zwei Mitangeklagten - einem 38-Jährigen und einem 47-Jährigen - organisiert. Die Vietnamesin hatte laut Kammer einen der Mittäter kennengelernt, als sie selbst als Prostituierte gearbeitet habe. Die Einnahmen habe die Gruppe zu 50 Prozent einbehalten. Die "Jobbeschreibung" der Männer war laut Kammer vielfältig: Sie waren unter anderem für Transporte, Inserate, Anmietung von Wohnungen, Installation von Webcams sowie Betreuung der Frauen zuständig. Die zwei Männer müssen für viereinhalb beziehungsweise drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Frauen aus Vietnam zum Sex gezwungen Mannheimer Landgericht verhandelt Zwangs-Prostitution
Mehrere Männer und eine Frau sollen Frauen aus Vietnam zur Prostitution gezwungen haben. Deshalb müssen sie sich ab Freitag am Mannheimer Landgericht verantworten.
Frauen in verschiedenen Städten bundesweit zum Sex gezwungen
Bei der Urteilsverkündung wurden zehn Fälle ausführlich erläutert. Die geschädigten Frauen wurden mehrfach zwischen Städten im ganzen Bundesgebiet von einem der Mittäter transportiert - unter anderem zwischen Mannheim, Mainz, Karlsruhe, Baden-Baden, Düsseldorf und Saarbrücken. Eine von ihnen hatte laut Kammer 48 Ortswechsel innerhalb eines Jahres.
Vielen der geschädigten Frauen war bewusst, dass sie illegal in Deutschland waren. Sie sollen sich vor den Behörden gefürchtet haben. Eine von ihnen ist ohne Sachen nach Monaten der Zwangsprostitution geflüchtet, eine andere wurde von der Gruppe herausgeworfen, da sie wegen ihres Alters zu wenige Kunden generierte.
Strafmaß zugunsten der Angeklagten
Alle drei Angeklagten haben keine Vorstrafen. Da die Angeklagten teils komplett gestanden haben, die geschädigten Frauen teils nicht als Zeuginnen ausgesagt haben und die Hauptangeklagte gesundheitlich angegriffen sei, fiel das Urteil milder aus. Noch ist unklar, ob einer der Angeklagten in Revision geht.