Die geplante Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald ist weiter offen. Das Land will seine Anteile, die es an der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft hält, der Genossenschaft wieder zurückgeben - und soll dafür 40 Millionen Euro erhalten. Knackpunkt ist die Frage, ob diese Summe überhaupt richtig ermittelt wurde. Der Landesrechnungshof hat Bedenken und fordert Nachbesserungen.
Hintergrund: Der Deal wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Waldtausch vereinbart. Der ist notwendig, um die beiden noch getrennten Nationalparkteile zusammen zu führen. Die Erweiterungsfläche für den Park liegt bei Forbach (Landkreis Rastatt) und ist rund 2.900 Hektar groß. Im Tausch soll die Murgschifferschaft eine wertgleiche Fläche des Staatswaldes bei der Schwarzwaldgemeinde Enzklösterle (Landkreis Calw) erhalten.
Wir stellen nicht den Nationalpark in Frage, auch nicht den Tausch. Ebensowenig stellen wird in Frage, dass man Werte des Landes veräußert und dies unter Wert machen darf. Das ist geregelt und das ist für uns in Ordnung. Wir sagen nur: wenn wir Werte des Landes verkaufen, dann sollte man den Wert kennen und sollte wissen, auf was man verzichtet.
Der Rechnungshof kritisiert also ausdrücklich nicht, dass die Anteile des Landes an der Murgschifferstadt möglicherweise unter Wert verkauft werden. Das sei vom Staatshaushaltsgesetz gedeckt, sagte die Präsidentin des Rechnungshofes, Cornelia Ruppert, dem SWR. Vielmehr stören sich die Finanzhüter an der Wertermittlung der Landesanteile durch das grün-geführte Finanzministerium. Sie sei unvollständig und müsse ergänzt werden, so Ruppert. Das Land will die Vorwürfe prüfen, hieß es dazu aus dem Staatsministerium von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Landeskabinett hat bereits grünes Licht für Lückenschluss gegeben
Nach intensiven Debatten hatte es Anfang der Woche auch im Landeskabinett grünes Licht für die Erweiterung des Nationalpark Schwarzwald gegeben. Die grün-schwarze Landesregierung brachte nach Angaben von Ministerpräsident Kretschmann ein neues Nationalparkgesetz auf den Weg - nun fehlt noch die Zustimmung des Landtags. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.