Entwicklung im Disziplinarverfahren

BW-Innenministerium enthebt Inspekteur der Polizei vorläufig des Dienstes

Vor gut einem Jahr wurde der ranghöchste Polizist von Baden-Württemberg vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Das Disziplinarverfahren läuft noch. Und hier bewegt sich etwas.

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Stand

Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch für den ranghöchsten Polizeibeamten des Landes, Andreas R., hat das Innenministerium Disziplinarmaßnahmen verhängt. Der Amtschef habe den Inspekteur vorläufig des Dienstes enthoben und eine Kürzung der Bezüge des Mannes ausgesprochen, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit.

Inspekteur klagt gegen Disziplinarmaßnahmen

Die Verteidigerin des Inspekteurs, Ricarda Lang, kritisierte die Maßnahmen des Innenministeriums scharf: "Das ist eine rein politische Entscheidung und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage." Man habe gegen beide Maßnahmen Klage eingereicht, so Lang.

Die vorläufige Enthebung aus dem Dienst ergibt sich nach Angaben des Innenministeriums aus den Ermittlungen im Disziplinarverfahren. Laut Gesetz muss die Behörde sich sicher sein, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird, dann können die Bezüge bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Offenbar haben sich aus dem Gerichtsverfahren und der Urteilsbegründung Anhaltspunkte für weitere Verfehlungen ergeben.

Beamter seit November 2021 bei vollen Bezügen freigestellt

Bislang war Andreas R. seit Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 vom Dienst freigestellt gewesen, hatte aber weiterhin seine vollen Bezüge erhalten.

Der Inspekteur der Polizei war am 14. Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Stuttgart aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine jüngere Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Seit Anfang April ist der Freispruch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.