Ein 20-jähriger Tübinger muss wegen zwei Mordversuchen an seiner Nachbarin drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Tübingen am Montag entschieden. Die Kammer ist der Überzeugung, dass der Mann im Oktober des vergangenen Jahres erst versucht hat, seine damals 24-jährige Nachbarin im Schlaf zu ersticken. Danach wollte er sie im Treppenhaus über ein Geländer stoßen - ebenfalls mit dem Ziel, die Frau zu töten. Der 20-Jährige ist nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Das Motiv bleibt weiter unklar. Auch, wie der Mann in die Wohnung seiner Nachbarin gelangte, konnte das Gericht nicht klären. "Es waren Fragen, die von unmittelbarer Bedeutung sind, um zu begreifen, was geschehen ist - und um zu verarbeiten, was geschehen ist", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Prozessauftakt am Landgericht Tübingen Wollte er seine Nachbarin im Schlaf ersticken? Angeklagter spricht von "Schlafwandeln"
Ein 20 Jahre alter Tübinger soll versucht haben, seine Nachbarin zu töten. Deshalb muss er sich seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten.
Kein Grund für einen Angriff "völlig aus dem Nichts"
Ohne viel Regungen mit aufmerksamem Blick hörte der Angeklagte den Ausführungen des Richters zu. Während der Tatzeit war der 20-Jährige in einem "desolaten Zustand", so der Richter. Ausgelöst durch eine viel zu hohe Dosis eines Epilepsie-Medikaments. Bereits lange vor der Tat habe der Tübinger die Medikamente immer wieder eingenommen, um seine Ängste in den Griff zu bekommen - und sie vor seiner Familie zu verheimlichen.
In der Tatnacht gab es vor dem Angriff einen stundenlangen Streit zwischen dem 20-Jährigen und seiner damaligen Freundin. Aber eigentlich seien die beiden versöhnlich auseinander gegangen, berichtete der Richter und sagte: "Wir sind auf der Suche nach dem Warum." Der Tübinger und die Geschädigte kannten sich kaum: Seine Eltern waren ihre Vermieter, sie grüßten sich gelegentlich, es gab keinen Streit. Für einen Angriff "völlig aus dem Nichts, dass sie hätte tot sein können" gab es keinen Grund, sagte der Richter.
Richter: Verurteilter soll psychische Probleme behandeln lassen
Auch der 20-Jährige selbst kann sich seine Tat nicht erklären: "Es war wie Schlafwandeln", sagte er beim Prozessauftakt Anfang Mai. Plötzlich habe er im Zimmer seiner Nachbarin gestanden. Er wisse selbst nicht, wie er dorthin gekommen ist. Er leugne nichts, könne sich aber an vieles nicht erinnern. Was er seiner Nachbarin angetan habe, tue ihm "unendlich leid".
Gegen Ende der Urteilsbegründung appellierte der Richter an den Verurteilten, seine psychischen Probleme mit einer Therapie behandeln zu lassen. Gegen das Urteil kann die Verteidigung innerhalb einer Woche Revision einlegen.