62.000 Unternehmen betroffen

Erstattung zurückgeforderter Corona-Hilfen: Gesetzesentwurf vorgestellt

Das Land BW will so schnell wie möglich unrechtmäßig zurückgeforderte Corona-Soforthilfen erstatten. Die Fraktionen von Grüne und CDU haben nun einen Gesetzesentwurf vorgestellt.

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Von Autor/in Knut Bauer

Nach dem Ende der Pandemie hatten Unternehmen in Baden-Württemberg ihre Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen. 62.000 von ihnen sollen nun das Geld wieder zurückerhalten. Das hatte ein Gericht im Oktober 2025 entschieden. Am Mittwoch haben die Fraktionen der Grünen und CDU nun einen Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht, der regeln soll, wie das Geld zurück an die Unternehmen gelangt. Ende Februar soll das Gesetz in einer Sondersitzung des Landtags beschlossen werden.

Unternehmen in BW dürfen rund 437 Millionen Euro behalten

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Oktober 2025 die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen der landeseigenen L-Bank wegen Unklarheiten in den Antragsformularen für rechtswidrig erklärt. Zuvor hatten fünf Unternehmen gegen die Rückzahlung geklagt. Von der nun beschlossenen Erstattung seien rund 62.000 Unternehmen betroffen. Ihnen seien von März bis Anfang April 2020 Corona-Soforthilfen in einer Gesamthöhe von 437 Millionen Euro gewährt worden. Die entsprechende Summe - 10.000 bis 15.000 Euro für einzelne Unternehmer - wird ihnen nun zurückgezahlt.

Nach Angaben der Landesregierung sollen betroffene Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler die Rückzahlung nach einer Antragstellung über eine digitale Plattform des Wirtschaftsministeriums erhalten. Ab wann Anträge gestellt werden können, sei noch offen.

Baden-Württemberg

Gerichtsentscheidung im Oktober Nach Urteil: BW-Wirtschaftsministerin kündigt Erstattung zurückgeforderter Corona-Hilfen an

Unternehmen in Baden-Württemberg mussten Corona-Soforthilfen des Landes zurückzahlen. Nach einer Gerichtsentscheidung geht das Geld doch wieder an die Unternehmen.

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Opposition hatte schnelle Umsetzung des Urteils gefordert

Mit dem Gesetz wird ein Schlussstrich unter eine monatelange Hängepartie gezogen. Nach
dem VGH-Urteil vom Oktober hatte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärt, erst die Urteilsbegründung abwarten zu müssen. In einem gemeinsamen Antrag im Landtag forderten CDU und Grüne noch vor Weihnachten von der Ministerin, das VGH-Urteil schnell umzusetzen. Hoffmeister-Kraut hat dem SWR Ende Januar zwar eine Erstattung der unrechtmäßig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen angekündigt, bis Anfang Februar aber keinen konkreten Vorschlag für die Umsetzung vorgelegt.     

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Knut Bauer
SWR-Reporter und -Redakteur Knut Bauer

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