Urteile des Verwaltungsgerichtshofs

Corona-Soforthilfen: Gericht entscheidet zugunsten mehrerer Unternehmen

Das Land verlangt von rund 117.000 Unternehmen eine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Viele haben geklagt - nun hat der Verwaltungsgerichtshof die ersten Fälle entschieden.

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Von Autor/in Lutz Heyser

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat in sechs Musterverfahren über die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden. In fünf Fällen hat das Gericht den Unternehmern Recht gegeben. Sie müssen der Entscheidung zufolge die Hilfen nicht zurückzahlen, die das Land während der Corona-Pandemie gezahlt hatte. Ein Fahrschulbetreiber aus Karlsruhe allerdings muss die Soforthilfen demnach zurückzahlen.

Entscheidend dafür, ob der Anspruch der L-Bank auf Rückzahlung berechtigt oder rechtswidrig ist, ist laut Gericht der Zeitpunkt der Antragsstellung auf Corona-Soforthilfen. Insgesamt forderte die L-Bank in rund 117.000 Fällen Gelder von Betrieben zurück - insgesamt rund 862 Millionen Euro.

Fünf Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

In vier Fällen, in denen die Unternehmen ihre Anträge auf Corona-Soforthilfen vor dem 8. April 2020 und nach der ursprünglichen Richtlinie vom 22. März 2020 gestellt hatten, bestätigte das Gericht die Klagen der Unternehmer - die Rückforderung der L-Bank ist demnach rechtswidrig, weil die Hilfen damals zunächst nicht eindeutig zweckgebunden ausgezahlt wurden.

Unter diesen Fällen ist beispielsweise der des Friseurs Holger Schier aus Heidenheim an der Brenz, bei dem es um eine Rückzahlungsforderung von rund 10.400 Euro ging.

Stichtag für Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entscheidend

Zwei weitere Klagen betrafen Anträge, die nach dem Stichtag 8. April 2020 eingereicht wurden, als zwischenzeitlich die Verwaltungsvorschriften geändert und auch ein neues Antragsformular für die Corona-Soforthilfen eingeführt worden war. Ab diesem Zeitpunkt galten strengere Regelungen.

Hier wurde die Berufung eines Fahrschulbetreibers gegen das zuständige Verwaltungsgericht zurückgewiesen - er muss die Soforthilfen an die L-Bank zurückzahlen. Ein Winzer aus Freiburg darf die Hilfen hingegen behalten, da das Gericht sie in diesem Fall im Sinne der nachgeschärften Vorschriften als zweckgemäß verwendet ansah.

Die konkreten Begründungen für die Urteile werden laut Gericht allerdings erst im November vorliegen.

Musterurteile - Hunderte Klagen und Widerspruchsverfahren noch anhängig

Die Entscheidungen gelten als Musterurteile: In Baden-Württemberg sind bei den Verwaltungsgerichten noch rund 1.400 Klagen und bei der L-Bank etwa 5.500 Widerspruchsverfahren anhängig.

Bei den insgesamt sechs Musterfällen wurde bereits in zweiter Instanz verhandelt, nachdem zuvor entweder die L-Bank oder ein Unternehmer in Berufung gegangen waren. Gegen die Urteile an diesem Donnerstag hat der VGH die Revision nicht zugelassen; eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.

Warum das Land über die L-Bank Corona-Soforthilfen zurückfordert

Hintergrund des Streits vor Gericht: Während der Pandemie zahlte das Land nach Angaben der L-Bank rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. 2021 verlangte die Landeskreditbank von ihnen eine Abrechnung, "ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt", hieß es laut Verwaltungsgerichtshof in dem Bankschreiben.

Von vielen Unternehmen forderte das Land in der Folge Corona-Soforthilfen zurück. Die L-Bank argumentierte, dass die Soforthilfen auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden seien. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. 

Die Unternehmer verwiesen dagegen darauf, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden waren - und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.

Kritik an baden-württembergischer Landesregierung

Aus der Opposition im baden-württembergischen Landtag kam am Donnerstagnachmittag Kritik an der Landesregierung. "Mit der Entscheidung des Gerichts erhält die Landesregierung die Quittung für ihr Missmanagement bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch. Unternehmen im Land sei dadurch schwer geschadet worden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) müsse nun "aus den Urteilen die richtigen Schlüsse ziehen und Unternehmen nicht weiter rechtswidrig zu Rückzahlungen auffordern", forderte er.

Von einem "Armutszeugnis für das Wirtschaftsministerium" spricht indes die Landtags-FDP: "Einmal mehr wird richterlich festgestellt, dass dort bei den Corona-Soforthilfen schlichtweg schlechte Arbeit gemacht wurde", sagte Erik Schweickert, der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion. Die Richtlinie aus dem März 2020 sei fehlerhaft gewesen, Rückforderungen der Hilfen unangemessen. Leidtragende seien die Unternehmen: "Diese werden - je nachdem wann sie ihren Soforthilfeantrag gestellt haben und ob sie Klage eingereicht haben oder nicht - unterschiedlich behandelt und erfahren ein Hin und Her."

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium wollte sich zu den Gerichtsurteilen vorerst nicht äußern.

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Autor/in
Lutz Heyser
Onlinefassung
Hanna Spanhel
Redakteurin Hanna Spanhel

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