Das Land Baden-Württemberg will offene Verfahren bei Corona-Soforthilfen rasch abschließen und bereits geleistete Rückzahlungen erstatten. Das hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) angekündigt.
Soforthilfen die auf Grundlage der Richtlinie vom März 2020 bis Anfang April 2020 gewährt wurden, müssten nicht zurückgezahlt werden, sagte die Ministerin dem SWR. Bereits erfolgte Rückzahlungen würden erneut an die Unternehmen ausgezahlt.
VGH: Rückforderungen der Corona-Hilfen war rechtswidrig
Hintergrund ist eine Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Oktober 2025. Dieser hatte fünf Unternehmern wegen Unklarheiten in den Antragsformularen recht gegeben und die Rückforderungen der Corona-Hilfen für rechtswidrig erklärt.
Insgesamt geht es um rund 62.000 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro. Die meisten Unternehmen haben auf die Rückforderungsbescheide der L-Bank bereits reagiert und die Soforthilfen zurückgezahlt. Dabei handelte es sich teils um nicht unerhebliche Summen. Die Rede ist von 10.000 oder 15.000 Euro für einzelne Unternehmer.
So schätzte SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach die VGH-Entscheidung im Oktober ein:
Unbürokratisches Verfahren für Rückzahlung angestrebt
Wie die Wirtschaftsministerin erklärte, sollen offene Verfahren abgeschlossen und bestandskräftige Rückforderungen zurückgeführt werden. Rechtlich sei das nicht ganz einfach. "Es war deshalb richtig, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und insbesondere seine Begründung sorgfältig auszuwerten", bekräftigte Hoffmeister-Kraut. Aus diesem Grund habe man auch zusätzlich eine externe Expertise über ein Gutachten eingeholt, um den bestmöglichen Weg für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen zu finden. Ein Sprecher des Finanzministeriums ergänzte später, man gehen davon aus, dass das Wirtschaftsministerium dafür einen geeigneten, rechtssicheren Vorschlag mache.
Aktuell verhandeln das Wirtschafts- und Finanzministerium in Baden-Württemberg darüber, wie das Geld den Unternehmen schnell bereitgestellt werden kann. Das Geld soll aus Haushaltsrücklagen entnommen werden. Das Wirtschaftsministerium will ein unbürokratisches Verfahren, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll - also bis Ende April.
Corona-Hilfen: Wirtschaftsministerin war unter Druck
Damit endet ein Streit, in dem die baden-württembergische Wirtschaftsministerin mit dem Verweis auf die Urteilsbegründung lange gezögert hat. Erst musste sich die CDU-Politikerin harsche Kritik von den Oppositionsparteien SPD und FDP gefallen lassen, dann wurde Hoffmeister-Kraut von der eigenen Fraktion gedrängt.
Die CDU und auch die Regierungsfraktion der Grünen forderten die Ministerin im Landtag auf, das VGH-Urteil schnell umzusetzen und rechtswidrig zurückgeforderte Corona-Soforthilfen zurückzuzahlen. Mit dem Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, hat Hoffmeister-Kraut diese Forderung umgesetzt. Kritiker bemängeln, dass dies zu spät geschehen sei, die betroffenen Unternehmer dürfen nun jedenfalls auf Rückzahlungen hoffen.
Rückzahlung von Corona-Hilfen: Entscheidung für Unternehmen in BW
Betroffen sind allerdings nur die Fälle der baden-württembergischen Richtlinie vom März 2020. Wenige Wochen danach trat eine Bundesregelung zu Corona-Soforthilfen in Kraft. Auf diese beziehen sich weder das VGH-Urteil noch die jetzt angekündigte Regelung.
Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank vom vergangenen Herbst während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. Die L-Bank forderte nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück.