Ein Schüler aus dem Kreis Ravensburg hat vor einem Gericht erfolgreich gegen den Leistungstest "Kompass 4" geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war. Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen habe einem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise stattgegeben, teilte das Gericht mit. Das Land sei verpflichtet worden, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen.
Der Schüler hatte im November vergangenen Jahres an der Kompetenzmessung "Kompass 4" teilgenommen und das grundlegende Niveau für die Hauptschule bescheinigt bekommen. In der Grundschulempfehlung bekam der Schüler das M-Niveau für die Realschule bescheinigt. Danach nahm er erfolglos am Potenzialtest für das Gymnasium teil. Auch gegen diesen klagte der Schüler bereits - allerdings ohne Erfolg.
"Kompass 4" bleibt Trotz Kritik: BW will an Grundschul-Leistungstests festhalten
Immer wieder gab es massive Kritik an den Leistungstests für Viertklässler. Nach einer Sitzung des Bildungsausschuss steht fest: Die Landesregierung will an "Kompass 4" festhalten.
Gesetz zum Zeitpunkt des Tests noch nicht beschlossen
Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihren Beschluss folgendermaßen: Das Schulgesetz, das den "Kompass-4"-Test als verpflichtend einführte, sei erst Anfang Februar 2025 in Kraft getreten - einige Monate, nachdem der Schüler den Test absolviert hatte. Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.
Bildungsministerium will Entscheidung prüfen
Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sagte, man werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. Das Gericht sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich bei Kompass 4 um eine Prüfung und nicht um eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium handle, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums am Freitag mit. "Die Kompetenzmessung ist zunächst Entscheidungshilfe für die Erziehungsberechtigten bei der Wahl der passenden Schulart", so der Sprecher. Man werde die Begründung des Gerichts nun auswerten und dann entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, das Land kann dagegen noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
So läuft die neue Grundschulempfehlung ab
Der Leistungstest "Kompass 4" ist ein neuer Baustein der Grundschulempfehlung. Eine Anmeldung am Gymnasium nämlich nur dann möglich, wenn neben dem Elternwunsch entweder auch die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz also die Lehrerempfehlung das empfiehlt oder die entsprechenden Leistungen in der Kompetenzmessung "Kompass 4" erreicht werden.
Falls beides nicht übereinstimmt, kann das Kind einen weiteren Test, den Potentialtest, absolvieren. Durch diese Maßnahmen soll laut Kultusministerium vermieden werden, dass "Kinder, die den Leistungserwartungen am Gymnasium nicht gerecht werden können, dauerhaft frustriert werden und im schlimmsten Fall die Freude am Lernen verlieren". Verbindlich ist die Empfehlung entsprechend auch nur für das Gymnasium.
Bildungsgewerkschaft GEW sieht "Grundschul-Abi" gescheitert
An den gut 2.300 öffentlichen Grundschulen werden laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) 100.000 Schüler und Schülerinnen in etwa 5.000 vierten Klassen unterrichtet.
"Das Chaos des vergangenen Jahres mit weinenden Kindern in den Klassen darf sich nicht wiederholen", so Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag. Lehrkräfte an Grundschulen seien gegen das neue Verfahren, so die GEW-Vorsitzende.
Wir brauchen kein neues Grundschul-Abi, das Kinder und Eltern mit fragwürdigen Inhalten unnötig unter Druck setzt.
Die Einführung von G9 bezeichnet die GEW als "übereilt". Damit hatte das Kultusministerium auch die Grundschulempfehlung für die weitere Schulart geändert. Dieses Vorgehen wurde eingeführt noch bevor die entsprechenden Änderungen im Schulgesetz vom Landtag beschlossen wurden. Dagegen wurde jetzt erfolgreich am Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt, so die GEW.