Vorgehen gegen verbotenes Sperrmüllsammeln

Sperrmüll mitnehmen in BW: Was erlaubt ist und was nicht

Ein schöner alter Schrank oder eine schicke Retro-Lampe: Was manche für den Sperrmüll anmelden und vors Haus stellen, ist für andere oft noch brauchbar. Was darf man mitnehmen?

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Von Autor/in Elisabeth Zeller, Fabian Töpel

Polizei und Kommunen gehen gezielt gegen verbotenes Sperrmüllsammeln vor. Jüngst wurden bei einer Kontrollaktion im Raum Karlsruhe mehrere Menschen dabei erwischt, wie sie gegen die Regeln verstoßen haben. Das Landratsamt verhängte laut Polizei Anfang der Woche Bußgelder, die in Summe im mittleren vierstelligen Bereich lagen. Hintergrund seien Verstöße gegen das Elektro- und das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz. 

Die Betroffenen hatten aus Sperrmüll, den Anwohnerinnen und Anwohner zur Abholung an die Straßen gestellt hatten, vor allem Altmetall und Elektrogeräte zusammengesucht - mutmaßlich, um diese bei Schrotthändlern zu Geld zu machen. Das ist allerdings nicht erlaubt.

Was ist überhaupt Sperrmüll und was gehört nicht in den Sperrmüll?

Sperrmüll sind große oder sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten, die nicht in die normale Mülltonne passen. Dazu gehören etwa Möbel, Teppiche, Matratzen oder große Elektrogeräte. Quasi alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde.

Nicht in den Sperrmüll gehören zum Beispiel Türen, Fenster oder Waschbecken. Gartenabfälle sind ebenfalls kein Sperrmüll. Auch alles, was Batterien enthält - wie Elektrokleingeräte - muss in den Sonder- oder Bauabfall.

Wem gehört der Müll auf der Straße?

Wenn ich meinen Sperrmüll auf die Straße stelle, heißt das noch nicht, dass die Sachen dann “niemandem mehr gehören”. In den meisten Fällen sind die bereits zur Abholung angemeldet - und damit für das Entsorgungsunternehmen bestimmt. Ab diesem Zeitpunkt fallen Sachen in die Zuständigkeit der Stadt oder des Entsorgungsunternehmens, das mit der Abholung beauftragt ist.

Die Person, die den Müll rausgestellt hat, möchte sich zwar davon trennen, aber will auch, dass der Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgt wird und nicht in der Natur landet. Deshalb gilt Sperrmüll auch juristisch nicht als "herrenlose Sachen". Das ist nur der Fall, wenn man eine Sache nicht mehr haben will und es ist egal, was damit passiert. Das ist aber bei angemeldetem Sperrmüll nicht der Fall.

Inwiefern ist Sperrmüll sammeln "im großen Stil" verboten?

Wer regelmäßig oder in größerem Umfang Sperrmüll einsammelt, um damit möglicherweise auch Geld zu verdienen, handelt gewerblich und greift in die kommunale Abfallentsorgung ein. Das kann als unerlaubtes Einsammeln von Abfällen gelten und könnte sogar Bußgelder nach sich ziehen.

Darf ich einzelnen Sperrmüll mitnehmen und wie bin ich auf der rechtlich sicheren Seite?

In Baden-Württemberg ist wie in fast allen Bundesländern das Mitnehmen von Sperrmüll nicht ohne Genehmigung erlaubt. Hintergrund ist dabei, dass viele Eigentümer gar nicht wollen, dass ihre Gegenstände in andere Hände gelangen, zum Beispiel bei privaten Hochzeitsfotos oder eigener Kunst. Indem man die Sachen vor der Tür abstellt, erlaubt man dem Entsorger, die Sachen mitzunehmen.

Wenn andere Menschen die Sachen mitnehmen, könnte das aber als Diebstahl gewertet werden. Wenn man allerdings die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers hat oder die Kommune eine Genehmigung erteilt, sollte eine Mitnahme kein rechtliches Problem darstellen. Fälle von einzelnen mitgenommenen Sperrmüll-Teilen werden von den Behörden in der Regel nicht verfolgt.

Sind Zu-Verschenken-Kartons erlaubt?

Zu-Verschenken-Boxen sind grundsätzlich auch erlaubt, aber nur, wenn sie niemanden behindern oder die Straße verschmutzen. Wenn sie jedoch zu lange stehen und nicht schnell geleert werden, gelten sie als illegale Ablagerung und könnten auch ein Bußgeld für dich bedeuten.

Darf ich selbst meinen Müll zum Sperrmüll dazu stellen?

Tatsächlich ist es nicht erlaubt, den eigenen Sperrmüll zu fremdem zu stellen. Der Grund: Die Sperrmüllabfuhr ist im Regelfall auf drei Kubikmeter pro Haushalt beschränkt. Wenn also viele Personen ihren Sperrmüll bei anderen dazustellen, könnte das Entsorgungsunternehmen die Mitnahme verweigern, eben weil es mehr ist als erlaubt. Und dann würde der ursprüngliche Anmelder auf dem ganzen Sperrmüll sitzen bleiben.

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