Verteidigung will Freispruch für "Querdenken"-Gründer

Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart: Anklage fordert drei Jahre Haft

Drei Jahre Haft für Michael Ballweg fordert die Anklage im Prozess gegen den Gründer von "Querdenken 711". Die Verteidigung will einen Freispruch und Entschädigung für die U-Haft.

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Von Autor/in Verena Neuhausen

"Das ist kein politischer Prozess", mit diesen Worten wandte sich die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer am Dienstagmorgen an den Angeklagten Michael Ballweg. Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen den Gründer von "Querdenken 711" neigt sich dem Ende entgegen. Seit Oktober 2024 wird gegen den 50-jährigen Unternehmer aus Stuttgart verhandelt. Und der Anklage ist wichtig zu betonen, dass politische Ansichten keine Rolle spielten und auch kein Motiv für den Prozess seien: "Unbequeme Meinung ist nicht strafbar", sagte die Staatsanwaltschaft.

In Wahrheit steht ein gewöhnlicher Angeklagter vor Gericht.

In der Sache blieb die Staatsanwaltschaft somit bei ihren Vorwürfen: versuchter Betrug im großen Umfang und mehrere Steuerdelikte. Ballweg soll Schenkungen von Unterstützern seiner Initiative gegen die Coronapolitik für private Zwecke genutzt haben, so der Vorwurf der Anklage. Auch wenn sich der Angeklagte als "Opfer" und gar "Märtyrer" gebe, sei er doch ein "ganz gewöhnlicher Angeklagter", der sich "persönlich bereichern" wollte, so die Staatsanwältin. Sie fordert drei Jahre Haft. Zusätzlich soll er 548.000 Euro zurückzahlen.

Verteidigung fordert mehr als nur einen Freispruch

Ob es am Ende zu einer Verurteilung kommt, ist alles andere als sicher. Die Verteidigung trat in ihrem folgenden Plädoyer entsprechend selbstbewusst auf: Sie forderte nicht nur einen Freispruch, sondern auch Haftentschädigung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld für Michael Ballweg wegen der Untersuchungshaft.

Tatsächlich rechnen Beobachter mit solch einem Freispruch oder maximal mit einem extrem milden Urteil wegen versuchter Steuerhinterziehung. In den bisher insgesamt 42 Verhandlungstagen sei es demnach nicht gelungen, das Gericht von der Schuld Ballwegs zu überzeugen, finden sie.

Im Kern ging es an den bislang 42 Verhandlungstagen darum, ob Ballweg im Grunde gewerblich Geld von Unterstützern bekommen hat. Dazu wurde geprüft, wo das Geld gelandet war. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob er die Zuwendungen seiner Unterstützer für die "Querdenken"-Bewegung oder für private Zwecke nutzte. War seine Initiative "Querdenken 711" eine Art Geschäftsidee? Der Staatsanwältin zufolge habe Ballweg von Anfang an den Plan gehabt, mit dem "Geschäftsmodell 'Querdenken'" Geld zu verdienen. Daher hätte er das Geld auch versteuern müssen. Ballweg habe jedoch frühzeitig in einem Video angekündigt: Er habe nicht vor, an einen Staat Steuern zu zahlen, den er ablehne.

Staatsanwaltschaft weigerte sich, das Verfahren einzustellen

Den Beobachtern zufolge ist allerdings im Prozess der Versuch gescheitert, das Gericht von der Schuld Ballwegs in dieser Hinsicht zu überzeugen. Es scheiterte offenbar auch der Versuch, in dem Verfahren zu klären, wo etwa eine halbe Million Euro an Zuwendungen für Ballweg gelandet sind. Während des Prozesses hatte die Strafkammer mehrfach angeregt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Richter hatten argumentiert, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte dem jedoch nicht zugestimmt.

Während des Verfahrens hatte Ballweg geschwiegen. In seinem letzten Wort erklärte er: "Ich bin unschuldig." Er habe im Übrigen einen Verlust von 80.000 Euro gemacht und keine Gewinne. Das Verfahren gegen ihn sei politisch motiviert gewesen. Er werde sich auch künftig für Grundrechte und Freiheit einsetzen. Initiativen wie "Querdenken" seien "Leuchttürme". Das habe gezeigt, "worauf es ankommt". Er wolle sich auch weiterhin "für Freiheit" einsetzen.

Steuerverfahren für Ballweg steht noch aus

Der Kern des Prozesses war die Steuererklärung Ballwegs für das Jahr 2020. Diese wäre bis Ende August 2023 fällig gewesen - als Ballweg bereits in Untersuchungshaft saß. Die Frage, ob Ballweg möglicherweise noch Steuer nachzahlen muss, ist gegenüber dem Finanzamt allerdings bisher nicht abschließend geklärt: Nach SWR-Informationen liegt nämlich noch kein abschließender Steuerbescheid vor.

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Eine möglicherweise weitere finanzgerichtliche Klärung von Ballwegs Steuerschuld steht demnach noch aus. Im nun endenden Strafprozess hatte Ballweg das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Gegenüber dem Finanzamt aber muss er im Zuge der Steuererklärungen mehr Details offenlegen. In der Zukunft könnte Ballweg also durchaus noch steuerrechtlich belangt und zu Nachzahlungen verpflichtet werden. Aber auch das Gegenteil könnte eintreten - nämlich, dass Ballweg Steuern zurückerhalten könnte.

Entschädigung für Ballweg wegen neun Monaten U-Haft?

Ballweg saß von Ende Juni 2022 bis Anfang April 2023 in U-Haft. Haftgrund war laut Anklage eine drohende Flucht- und Verdunklungsgefahr. Ende Juni 2022 hatte Ballweg den Angaben zufolge sein Haus geräumt und verkauft. Die Ermittler hatten befürchtet, er wolle sich nach Costa Rica absetzen und sich damit der Steuerzahlung entziehen. Nach neun Monaten in Haft hatte es im April 2023 eine erneute Überprüfung gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte es laut Gericht nur noch einen "aus der Straferwartung reduzierten Fluchtanreiz gegeben". Deshalb wurde er aus der U-Haft freigelassen.

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Ballwegs Anwälte machten deutlich, dass es neun Monate U-Haft für überzogen hält. Insbesondere kritisierten sie, dass er in dieser Zeit bei Gerichtsterminen über Stunden an einen Tisch angekettet gewesen sei. Sie fordern deshalb eine Haftentschädigung. Im Falle eines Freispruchs würde Ballweg eine solche Entschädigung zustehen. Fraglich ist, ob dies auch so ist, wenn er eine sehr milde Strafe etwa wegen versuchter Steuerhinterziehung bekommt.

Das Urteil im Strafprozess gegen Michael Ballweg soll am Donnerstag, 31. Juli, vor dem Landgericht Stuttgart fallen.

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