Mehr als 41 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau aus Deggingen (Kreis Göppingen) beginnt am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Ulm der Prozess gegen einen 70-Jährigen aus Schwendi (Kreis Biberach). Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord an der damals 31 Jahre alten Frau vor. Neue Beweismittel und ein Abgleich von DNA-Spuren hatten den Tatverdacht im vergangenen Jahr erhärtet.
70-jähriger Tatverdächtiger in U-Haft Cold Case Deggingen: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage 40 Jahre nach der Tat
Vor mehr als 40 Jahre ist eine Frau in Deggingen im Kreis Göppingen vergewaltigt und erschlagen worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ulm einen 70-Jährigen aus Schwendi angeklagt.
Tatvorwurf im Kriminalfall aus dem Jahr 1985
Den Ermittlern zufolge soll der Mann die Frau 1985 in seinem Auto mitgenommen und zu einem Waldweg bei Deggingen gefahren haben. Dort soll er die Frau vergewaltigt, dabei gewürgt und ihr anschließend mehrfach mit einem Stein auf den Kopf geschlagen haben. Zudem könne laut Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden, dass er die Frau mit seinem Auto überfahren hat. Spaziergänger hatten die Leiche der Frau nackt und an den Beinen gefesselt neben einem Waldweg in Deggingen entdeckt. Der Fall blieb über Jahrzehnte ungeklärt.
DNA-Spur führte zu neuen Ermittlungen der Polizei
Den Durchbruch brachten laut Staatsanwaltschaft Erbgut-Analysen. Entscheidend dürfte eine bereits 1985 gesicherte DNA-Spur gewesen sein. Anfang November 2025 wurde das Haus und das Grundstück des Tatverdächtigen in Schwendi durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft zahlreiche Beweismittel. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände, eine Neubewertung vorhandener Beweise, ein rechtsmedizinisches Gutachten sowie der Abgleich der DNA-Spuren hätten den Tatverdacht weiter untermauert, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Sechs Verhandlungstage am Landgericht Ulm angesetzt
Der 70-Jährige ließ sich laut Anklagebehörde Mitte April widerstandslos festnehmen. Noch am selben Tag ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft an. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 11. November fallen.