Ein 18 Jahre alter Mann ist am Dienstagnachmittag wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu der Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass der damals noch 17-Jährige im Oktober 2024 in einer Göppinger Bar mit Schüssen aus einer Maschinenpistole einen Mann getötet und zwei weitere verletzt hat.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Verurteilung von neun Jahren und sechs Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf sieben Jahre und sechs Monate. Wegen des Alters des Angeklagten war die Hauptverhandlung nicht-öffentlich.
Schüsse in Göppinger Bar: Keine zehn Sekunden für die Tat
Laut Gericht vergingen bei der Tat zwischen Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten weniger als 10 Sekunden. Mit dem genutzten Modell der Maschinenpistole sind alle 15 Schüsse innerhalb von anderthalb Sekunden abgefeuert worden, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.
Da keiner der Geschädigten mit einem Angriff rechnete, sah die Strafkammer jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Der 18-Jährige stand seit September vor Gericht. Die Tat im vergangenen Jahr soll im Zusammenhang mit der Schuss-Serie in der Region Stuttgart stehen, bei der sich zwei rivalisierende Gruppierungen seit mehr als drei Jahren gegenseitig bekämpfen.
Der damals noch minderjährige Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft mit der Maschinenpistole in der Bar in der Göppinger Innenstadt insgesamt 15 Schüsse auf drei Männer abgegeben haben, die an einem Bartisch gesessen haben. Ein 29-Jähriger, der mit dem Rücken zum Schützen saß, wurde in den Hinterkopf getroffen und starb. Ein 20-Jähriger und ein 24-Jähriger überlebten die Schüsse trotz teils lebensgefährlicher Verletzungen.
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Angeklagter hatte Getöteten offenbar verwechselt
Der Verurteilte soll laut Staatsanwaltschaft der Esslinger Gruppe angehören, die sich mit einer anderen Gruppierung aus Zuffenhausen bekämpft. Die Männer in der Göppinger Bar waren den Angaben zufolge aber Zufallsopfer, die keiner der beiden Gruppierungen nahestanden. Die Schüsse sollten den Angaben nach einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern der gegnerischen Gruppierung gelten, die sich oft in dieser Bar aufhielten.
Der getötete 29-Jährige sah laut Gericht dem Führungsmitglied der gegnerischen Gruppierung ähnlich, deswegen hatte der Angeklagte ihn offensichtlich mit diesem verwechselt. Die Opfer sind alle ebenso wie der Angeklagte syrische Staatsangehörige, die infolge des Bürgerkriegs nach Deutschland kamen.
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Bundesweite Fahndung: Täter war mehrere Monate auf der Flucht
Nach der Tat war der damals 17-Jährige auf der Flucht. Monatelang wurde er in ganz Deutschland gesucht, auch mit Plakaten im öffentlichen Raum. Nach vier Monaten konnte er verhaftet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Göppingen kommt es immer wieder zu Delikten, die im Verdacht stehen, dass sie im Zusammenhang mit der Schuss-Serie stehen.