Prozess am Landgericht Stuttgart

Ermordeter Jogger in Hochdorf: Angeklagter freigesprochen

Am Dienstagmittag ist das Urteil im Prozess gegen einen Geflüchteten aus Afghanistan gefallen. Er hat voriges Jahr einen Jogger in Hochdorf ermordet. Nun muss er lebenslang in die Psychiatrie.

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Von Autor/in Werner Trefz, Kerstin Rudat

Im Prozess um einen Mord an einem Jogger in Hochdorf (Kreis Esslingen) ist der Angeklagte am Dienstag freigesprochen worden. Der 25-Jährige sei psychisch krank, so das Landgericht Stuttgart. Es könne nicht sicher nachgewiesen werden, dass seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht eingeschränkt war.

Das Gericht hält ihn aber weiterhin für immens gefährlich, deshalb wurde eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet - und dies zeitlich unbefristet. "Er bleibt da, wo er ist: in der Psychiatrie", sagte die Vorsitzende Richterin. Seit Anfang 2024 habe es bei dem Geflüchteten aus Kabul deutliche Anzeichen einer Psychose gegeben. Er habe unter anderem seinen früheren Arbeitgeber bedroht.

"Dass der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel", sagte die Richterin. Ihre Kammer folgte mit ihrem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger des angeklagten Mannes hatte sich nicht auf ein Strafmaß festgelegt. 

Der Jogger in Hochdorf war wohl ein Zufallsopfer

Der Angeklagte hatte im vergangenen November auf einen 56-jährigen Mann eingestochen und ihn tödlich verletzt. Täter und Opfer kannten sich offenbar nicht. Der Angeklagte war am 15. November 2024 zufällig auf den 56-Jährigen getroffen, als dieser in der Mittagspause joggen war, und stach ihm laut Anklage mit einem messerähnlichen Gegenstand mehrfach in die Brust. Dabei wurde auch das Herz getroffen. Der Mann verblutete noch am Tatort.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 25 Jahre alt sei, habe aus allgemeiner Frustration gehandelt, so die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Er war wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt.

Bleibt unklar: zum Tatzeitpunkt in Steuerungsfähigkeit eingeschränkt?

Am Dienstagmorgen hatte der Staatsanwalt im Prozess die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Denn die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt vermutlich eingeschränkt gewesen. Der 25-Jährige sei weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich, deshalb sei eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik nötig. Das sah auch die Anwältin der Nebenklage so, die die Frau des Opfers vertritt. Allerdings hatte sie Zweifel am Grad der Psychose zum Tatzeitpunkt geäußert.

Der Verteidiger stellte keinen Antrag für eine bestimmte Strafe. Seiner Meinung nach habe kein Motiv für die Tat festgestellt werden können. Sein Mandant sage, er sei nicht psychisch krank. Der Angeklagte selbst sagte am Dienstagmorgen, seine Kleidung sei nicht blutverschmiert gewesen und alle "Beweise" seien gelogen.

Angeklagter hatte vor der Tat gedroht, Menschen umzubringen

Der Angeklagte soll im Jahr 2022 aus Kabul in Afghanistan nach Deutschland gekommen sein. Kurz vor der Tat im November 2024 war er aus der Asylunterkunft Hochdorf nach Wernau verlegt worden. Dort gefiel es ihm aber offensichtlich nicht. Am Tattag war er in die Hochdorfer Unterkunft zurückgekehrt und dort mit dem Hausmeister in Streit geraten. Dieser habe ihn dann des Gebäudes verwiesen. Daraufhin hatte der Angeklagte offenbar gedroht, andere Menschen umzubringen.

In Hochdorf soll der 25-Jährige dann zufällig auf den Jogger getroffen sein. Der hatte offensichtlich die Mittagspause für eine Runde genutzt. Zeugen registrierten einen heftigen Streit und alarmierten die Polizei. Als die kam, war der Angreifer schon verschwunden. Er wurde circa eine Stunde später in seiner neuen Unterkunft in Wernau entdeckt.

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