Im August 2025 ist in Filderstadt (Kreis Esslingen) ein Koffer mit einer Frauenleiche gefunden worden. Am Donnerstag fiel im Prozess dazu ein Urteil. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen 51 Jahre alten Mann zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 39-jährige Bekannte getötet, ihren Leichnam in Müllsäcke eingewickelt und in einem Koffer in Filderstadt abgelegt hat. Der Verteidiger der Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Auch ein Ermittlungsfehler der Polizei spielte eine Rolle. Und viele Fragen bleiben offen.
Filderstadt: Kofferleiche stellte Ermittler vor Rätsel
Den Rollkoffer mit der Leiche hatten Mitarbeitende des Bauhofs nach dem Hinweis einer Anwohnerin in Filderstadt (Kreis Esslingen) gefunden. Er war in einem ausgetrockneten Bach unter einer Brücke abgelegt worden. Zuvor hatten die Hunde einer Spaziergängerin angeschlagen.
Weil die Leiche bereits stark verwest und teils skelettiert war, wurden die Ermittlungen zusätzlich erschwert. Eine Sonderkommission der Polizei hatte unter anderem mit Flyern im Drogen- und Obdachlosenmilieu gesucht, Anwohnerinnen und Anwohner des Fundortes wurden befragt. Auch in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" kam der Fall vor. Schließlich konnte die Leiche identifiziert werden. Die Frau galt seit dem 21. Juli 2025 als vermisst.
Foto und Name veröffentlicht Koffer-Leiche aus Filderstadt: Polizei nennt bei "Aktenzeichen XY" Details
Im August wurde in Filderstadt-Bonlanden eine Leiche in einem Koffer entdeckt. Mit einem Foto und den Namen der Toten sucht die Polizei nun nach Hinweisen.
Ein anonymer Hinweis hilft der Polizei
Ein anonymer Hinweis hatte dann zu dem 51-jährigen Verurteilten geführt. Der Mann und das Opfer sollen sich in den Wochen vor der Tat im Stuttgarter Drogenmilieu kennengelernt haben. Der 51-Jährige hatte allerdings bei seiner Verhaftung ausgesagt, er habe vom Tod des Opfers erst aus den Medien erfahren.
Im Lauf der Verhandlung am Landgericht Stuttgart war auch ein Polizist als Zeuge geladen. Er hatte ausgesagt, in der Wohnung des Angeklagten sei bei einer Durchsuchung ein Schlüsselbund gefunden worden. Einer der Schlüssel habe zum WG-Zimmer des Opfers in Stuttgart gepasst. Daraus folgerte der Zeuge damals, dass der Angeklagte das Opfer gekannt haben müsse.
Polizei hofft auf Hinweise durch Flyer Leiche aus Koffer in Filderstadt: Tote identifiziert
Ende August wurde in einem Koffer in Filderstadt-Bonlanden eine Leiche gefunden. Die Polizei konnte die Identität der Toten ermitteln - und geht im Obdachlosenmilieu auf Spurensuche.
Ermittlungspanne: Polizei vertauscht Schlüssel
Direkt vor den Plädoyers hatte der Polizist dann eine peinliche Panne eingestanden: Nach der Durchsuchung eines Kellerraumes des Angeklagten habe die Polizei dort ein neues Vorhängeschloss angebracht, weil sie das ursprüngliche aufgebrochen hatte. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, sei der Schlüssel für das neue Schloss mitgenommen worden. Diesen habe der Polizist auch dabei gehabt, als er nochmals im WG-Zimmer des Opfers gewesen sei.
Durch verschiedene Zufälle und Missverständnisse sei der Schlüssel des neuen Polizei-Schlosses mit dem Angeklagten und dem in seiner Wohnung gefundenen Schlüsselbund in Verbindung gebracht worden. Obwohl sich der Schlüssel des Vorhängeschlosses und der zum WG-Zimmer des Opfers in Größe und Aussehen deutlich voneinander unterscheiden, hätten beide in das Schloss des WG-Zimmers gepasst, so der Polizist.
Da die Beamten den neuen Schlüssel zu diesem Zeitpunkt dem Angeklagten zuordneten, gingen sie davon aus, dass sich Opfer und Angeklagter kannten. Als er den Irrtum bemerkt habe, habe er sofort die Staatsanwaltschaft informiert. Es seien intern Vorkehrungen getroffen worden, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.
Angeklagter googelte, wie man üble Gerüche los wird
Trotz dieser Panne sah das Gericht genug Hinweise auf Täterschaft. So sei der Angeklagte mit dem Opfer im Haus gesehen worden, in dem er wohnte. Er habe im Internet danach gesucht, wie man üble Gerüche beseitige, welche Strafen es für Mord und welche für Totschlag gibt.
Zudem habe der 51-Jährige nach Polizeiberichten über Verschwundene in Stuttgart gesucht. Zeugen hätten ihn mit einem Koffer gesehen, der aussah wie der mit der Leiche. Bekannten habe er telefonisch mitgeteilt, er sei in Berlin, dabei sei er gar nicht weg gewesen.
Motiv und Todesursache bleiben wohl unklar
Einige Fragen bleiben vermutlich unbeantwortet. So könne man das Motiv und die Todesursache aufgrund der starken Verwesung wohl nicht mehr klären, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Anwalt des 51-Jährigen erklärte, in Revision gehen zu wollen. Die Staatsanwältin zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.
In den Plädoyers hatte sie für den Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Jahren, der Verteidiger einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort nochmals darauf bestanden: Er habe das Opfer nicht gekannt.