Kläger sehen massive Wahlfehler

Kommunalwahl 2024 in Waiblingen: Gericht verhandelt Wahlanfechtung

Hat es vor zwei Jahren eine echte Wahlpanne in Waiblingen gegeben? Das sehen ehemaliger Stadträte so, sie klagten gegen das Land. Nun ging es vor das Verwaltungsgericht Stuttgart.

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Von Autor/in Kerstin Rudat, Werner Trefz

Zwei Jahre nach der Kommunalwahl in Baden-Württemberg sind die Vorwürfe zweier ehemaliger Stadträte gegen die Stadt Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) nun Thema am Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Verhandlung fand am Mittwoch statt. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich dafür, dass erst so spät verhandelt werde - aber das liege an der Masse der Verfahren am Verwaltungsgericht.

Kläger sehen massive Fehler bei Stadt Waiblingen

Die Ex-Stadträte Friedrich Kuhnle (Fraktion Demokratische Freie Bürger und Freie Wähler) und Alfonso Fazio (Alternative Liste) werfen der Stadt Waiblingen massive Fehler im Umgang mit den Wahlunterlagen vor. Manche hätten die Briefwahlunterlagen, andere die Unterlagen für die Urnenwahl gar nicht oder zu spät bekommen. Die Stadt Waiblingen sei mit der Organisation der Wahl überfordert gewesen, sowohl beim eingesetzten Personal als auch bei dessen Anleitung und Kontrolle, ergänzt Alfonso Fazio.

Die beiden früheren Gemeinderats-Mitglieder sind der Meinung, durch organisatorische Fehler sei das Wahlergebnis für ihre Stadt verfälscht. Sie haben die Wahl angefochten. Dazu hatten sie bereits im September 2024 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Das Ergebnis der Kommunalwahl 2024 in Waiblingen
Das Ergebnis der Kommunalwahl 2024 in Waiblingen

Tausende Betroffene - Stadt Waiblingen räumte Fehler ein

Letztlich könnte die Wahlpanne Auswirkungen auf mindestens die Wahlergebnisse für Waiblingen und den Ortsteil Beinstein gehabt haben, so die beiden ehemaligen, langjährigen Kommunalpolitiker. Allein im Waiblinger Gemeinderat hätten 295 anders verteilte Stimmen die Sitzverteilung geändert, geben Fazio und Kuhnle ein Beispiel. Die beiden werfen der Stadt Waiblingen ferner vor, dass die Stimmzettel viel zu spät bestellt wurden.

Auch der SWR erfuhr kurz vor dem Wahltag am 9. Juni 2024, dass in Teilen Waiblingens die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt worden waren oder schlicht fehlten. Nach Auskunft der Stadt Waiblingen auf die damalige SWR-Anfrage hieß es, dass vor allem ein Großteil der rund 30.000 Wählenden betroffen gewesen war, die keine Briefwahlunterlagen beantragt hatten.

Unterlagen wurden 2024 in Waiblingen noch kurzfristig verteilt

Als der Fehler einen Tag vor der Wahl festgestellt wurde, hätten rund 150 Beschäftigte der Stadtverwaltung und Freiwillige noch so viele Wahlunterlagen wie möglich ausgefahren. Zudem seien die Menschen über alle verfügbaren Wege informiert worden, dass sie ohne Probleme in den Wahllokalen direkt die Unterlagen erhalten.

Etwa 30 Prozent der Betroffenen, also rund 9.000 Menschen, bekamen laut Angaben der Stadt ihre Stimmzettel so direkt im Wahllokal. Auch die Zahl der Wahlkabinen sei aufgestockt worden. Allerdings sei es dennoch teils zu langen Warteschlangen in einigen Wahllokalen gekommen. "Wir bedauern dies sehr", ließ die Stadt Waiblingen damals verlauten. Aus Sicht der Kläger hat das einige Wählende vom Urnengang abgehalten.

Regierungspräsidium: Jeder hatte die Chance, wählen zu gehen

Die Panne habe aber keine Auswirkungen auf die Wahl gehabt, auch die Wahlbeteiligung sei im Vergleich zur Kommunalwahl 2019 ähnlich gewesen, hieß es nach der Wahl auf SWR-Anfrage. Das Stuttgarter Regierungspräsidium bestätigte dies nach der Wahlprüfung: Der nicht vollständig erfolgte Vorab-Versand der Stimmzettel reiche für eine Ungültigkeitserklärung der Wahlen nicht aus. Jede und jeder Wahlberechtigte in Waiblingen habe die Chance gehabt, wählen zu gehen.

Friedrich Kuhnle und Alfonso Fazio sehen das anders - und haben deswegen an ihrem Einspruch festgehalten. Dabei kommen die beiden aus völlig verschiedenen politischen Lagern. Kuhnle war von 1996 bis 2013 Mitglied des Waiblinger Gemeinderats. Nach seinem Ausscheiden arbeitete er 2014, 2019 und 2024 als Mitglied im Gemeindewahlausschuss bei den Kommunalwahlen. Fazio saß von 1994 bis 2024 für die Fraktion Alternative Liste im Gemeinderat, viele Jahre davon als Fraktionsvorsitzender. 2024 trat er nicht mehr zur Wahl an.

Mehr ungültige Stimmen als bei der Kommunalwahl 2019

Die Anzahl ungültiger Stimmen bei den Urnenwählern sei um 51,49 Prozent gegenüber 2019 angestiegen - was laut Fazio und Kuhnle das Regierungspräsidium als "im normalen Rahmen" bewertet habe. "Wir finden das nicht normal", sagt Kuhnle. Und: Den komplexen Stimmzettel für insgesamt fünf Wahlen dann vor Ort ausfüllen zu müssen statt in Ruhe zu Hause, sei gerade für ältere Menschen eine herausfordernde Situation gewesen. Im Wahllokal hätten sie nur wenige Minuten Zeit gehabt - inklusive Wahl für Kreistag, Regionalverband und Europawahl.

Richterin zeigt Verständnis für Frust der Wähler

Im Verlauf der Verhandlung machte die Richterin klar, dass eine Wahl nur angefochten werden könne, wenn "wesentliche" Vorschriften für die Wahl nicht eingehalten worden sind. Es sei aber keine "wesentliche" Vorschrift, dass Wahlzettel spätestens einen Tag vor der Wahl bei den Wählenden eintreffen müssten. Verständnis für den Ärger der Kläger zeigte sie trotzdem: "Ich verstehe nicht, warum die Wahl so gelaufen ist," sagte sie in Richtung der Stadtvertreter. "Das ist frustrierend für die Wähler."     

Der Anwalt der Kläger hält die rechtzeitige Auslieferung der Wahlunterlagen durchaus für eine "wesentliche" Vorschrift. Denn der Verstoß dagegen habe in Waiblingen alle anderen Probleme "wie einen Rattenschwanz" hinter sich hergezogen. Die Kläger hoffen deshalb darauf, dass das Verwaltungsgericht die Gemeinderatswahl Waiblingen und die Ortschaftsratswahl in Waiblingen-Beinstein von 2024 für ungültig erklärt. 

Genauso wie der Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart plädierte dagegen der Anwalt der Stadt Waiblingen dafür, die Wahl nicht für ungültig zu erklären. Der Tenor, ob die Kommunalwahl 2024 in Waiblingen gültig ist oder nicht, soll laut Vorsitzender Richterin am Montag, 18.Mai, vorliegen.

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