Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich seit Montag eine 60-jährige Industriekauffrau verantworten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihr besonders schweren Betrug vor, außerdem Urkundenfälschung und dass sie keine Sozialabgaben für ihren Mitarbeiter abgeführt haben soll.
Hoher Schaden durch Betrug mit Corona-Tests
Die Angeklagte soll zwischen Juni 2021 und Februar 2023 mehrere Corona-Teststationen betrieben haben, zwei in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg), eine in Stuttgart. Dabei hat sie laut Anklage Coronatests abgerechnet, die sie gar nicht durchgeführt hat. Zum Beispiel soll sie für Januar 2022 einen tatsächlichen Anspruch in Höhe von rund 12.300 Euro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gehabt haben. Sie soll aber knapp 202.000 Euro für den Zeitraum abgerechnet haben.
Zu wenig Kontrolle von seiten der KVBW?
Die KVBW äußert sich dem SWR gegenüber nicht zu diesem konkreten Fall mit der Begründung, es sei ein laufendes Gerichtsverfahren. Aber allgemein erklärt die KVBW, dass sie mit der Abrechnung der im März 2021 eingeführten kostenlosen Corona-Bürgertests beauftragt wurde und ab dem 1. Juli 2021 "ein Kontrollsystem etabliert" habe. In dem Zeitraum davor habe die Kassenärztliche Vereinigung weder die Pflicht noch die Berechtigung gehabt, die Abrechnungen zu prüfen. Ab Juli 2021 offenbar aber schon.
Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt mehrere Vorwürfe
Neben des Vorwurfs des schweren Betrugs wird der Angeklagten auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll die Daten bei den Selbstauskünften verändert haben. Hinzu kommt, dass sie für ihren Mitarbeiter keine Sozialabgaben in Höhe von rund 7.300 Euro abgeführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Industriekauffrau dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle habe verschaffen wollen. So sei ein Schaden von knapp 1,23 Millionen Euro entstanden.
Kein Einzelfall in Coronazeiten
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart spricht von 70 bis 100 solcher Fällen, die es allein in ihrem Zuständigkeitsbereich gebe. Dieser Betrug sei allerdings einer der größeren Fälle.