Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Tests mehrfach abgerechnet zu haben. Dabei soll ein Schaden von mehr als 900.000 Euro entstanden sein. Die Tat steht außerdem im Zusammenhang mit einem Streit, den der Angeklagte wohl mit seinem Geschäftspartner und Komplizen gehabt haben soll, einem inzwischen verstorbenen Apotheker.
Zeuge von der Kassenärztlichen Vereinigung klärt das Gericht auf
Laut Kassenärztlicher Vereinigung muss sich jeder Betreiber von Testzentren in einem Online-Portal registrieren, um die Kosten für die durchgeführten Tests von der Bundesregierung erstattet zu bekommen. Die Vereinigung überprüft dann, ob es Unstimmigkeiten bei der Abrechnung gibt. Beispielsweise wenn Materialkosten für Masken und Schutzausrüstung nicht im richtigen Verhältnis zu den durchgeführten Tests stehen, oder ein Zentrum eine auffällig hohe Anzahl Test meldet.
Die Geschäftspartner hatten wohl Streit
Die Kassenärztliche Vereinigung wurde auf den Angeklagten und seinen Komplizen aufmerksam, da das Profil der betriebenen Testzentren im Online-Portal der KV mehrfach geändert wurde. Die Testzentren waren laut KV unter dem Namen des verstorbenen Apothekers gemeldet. Allerdings wurde Anfang des Jahres 2022 das Auszahlungskonto auf den Namen des Angeklagten geändert. Diese Änderung wurde kurze Zeit später rückgängig gemacht. Wer die Einträge veränderte muss das Gericht nun klären.