Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin hat das Landgericht Stuttgart einen 34-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann der 25-Jährigen vor ihrer Wohnung in Stuttgart-Ost auflauerte und tötete. Danach soll er sich an ihrer Leiche vergangen haben.
Studentin mit Messer erstochen
Laut Urteilsbegründung hatte der Mann im Januar 2025 vor der Tür der Frau gewartet. Als sie die Wohnung verlassen wollte und dafür die Tür öffnete, soll er mehrfach und wuchtig mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen haben. Sie sei daraufhin verblutet.
Freunde alarmierten Rettungskräfte Tote 25-Jährige in Stuttgart: Polizei ermittelt nach Tötungsdelikt in alle Richtungen
Die Polizei hat am Freitag die Leiche einer 25-Jährigen in deren Wohnung in Stuttgart-Ost gefunden. Laut Obduktion starb die Frau durch Gewalteinwirkung. Die Ermittlungen dauern an.
Grund für die Tat soll eine kurz zuvor begonnene Beziehung der Studentin mit einem anderen Mann gewesen sein. Darauf habe der Mann mit gekränkter Eifersucht reagiert. Dabei kannte er laut Gericht die Frau nur flüchtig aus dem Fitnessstudio. Er soll Kontakt zu ihr gesucht haben, den sie aber ablehnte.
Landgericht Stuttgart geht von Heimtücke aus
Der Mann handelte laut Landgericht nicht spontan, sondern geplant. Weil die junge Frau nicht mit einem Angriff gerechnet habe, als sie die Wohnungstür öffnete, sei auch das Mordmerkmal der Heimtücke erwiesen. Zudem hätten sich in der Tötung "absolute Macht- und Besitzansprüche" des Angeklagten gegenüber der 25-Jährigen manifestiert, so das Gericht weiter.
Freunde alarmierten die Polizei
Als Freunde der Frau bemerkten, dass sie nicht erreichbar war, machten sie sich Sorgen und alarmierten schließlich die Polizei. Einsatzkräfte verschafften sich daraufhin Zugang zur Wohnung der 25-Jährigen und fanden das Opfer. Die Ermittler gingen schnell von einem Tötungsdelikt aus. Der Polizei zufolge war der Angeklagte zunächst nur Zeuge in dem Verfahren. Seine Aussagen seien dann allerdings so widersprüchlich gewesen, dass sich der Tatverdacht gegen ihn erhärtete.