Im Prozess um den tödlichen Nachbarschaftsstreit in Lenningen (Kreis Esslingen) hat das Landgericht am Donnerstag sein Urteil gefällt. Die Richterin sprach den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und neun Monate auf Bewährung schuldig. Außerdem muss der Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten.
Täter zeigt Reue und entschuldigt sich
Laut Gericht steht der Tod des Opfers in direktem Zusammenhang mit der Körperverletzung. Weil der Täter aber keine Tötungsabsicht gehabt, echte Reue gezeigt und 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe gezahlt habe, sah das Gericht die vergleichsweise milde Strafe als angemessen an. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nahmen das Urteil an.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten beim letzten Prozesstag am Donnerstag für ein Strafmaß im minderschweren Fall zwischen ein und zehn Jahren plädiert. Die Verteidigung sah keinen direkten Bezug zwischen dem eskalierten Streit mit Hirnblutung und dem Tod des Opfers gut fünf Monate später. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort unter Tränen für den Vorfall - besonders bei der Ehefrau des Opfers.
Gericht: Streit um Müll eskaliert
Zu der Tat war es bereits im Oktober 2024 in Lenningen im Kreis Esslingen gekommen. Damals soll der Mann mit seinem Nachbarn zuerst verbal aneinandergeraten sein. Dabei ging es um eine eigentlich banale Sache: Streit um etwas Müll, wie bei der Verhandlung deutlich wurde. Der verstorbene 82-Jährige soll seine Papiertücher falsch entsorgt haben.
Der Angeklagte habe diese daraufhin auf die Windschutzscheibe des Autos des Seniors gelegt. Als dieser wiederum bei dem Angeklagten klingelte, sei die Situation eskaliert, und der Angeklagte soll sein Opfer gegen eine Wand gestoßen haben. Dabei erlitt der 82-Jährige schwere Kopfverletzungen und verstarb im März 2025.
Für Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Strafe zwischen 3 Jahren und 15 Jahren vor. Es gebe aber auch einen minderschweren Fall, dann liege die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.