Eine Frau starb, acht Menschen wurden verletzt

Unfall am Stuttgarter Olgaeck: Fahrer soll vor Gericht

Sieben Monate nach dem schweren Unfall am Olgaeck in Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrer des Unfallautos erhoben. Er soll fahruntüchtig gewesen sein.

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Stand

Rund sieben Monate nach dem schweren Unfall am Olgaeck hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage gegen den Fahrer erhoben. Sie wirft dem Mann unter anderem fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Am 2. Mai war ein Mann mit seinem Geländewagen in eine Menschengruppe geprallt. Fünf Kinder und drei Erwachsene wurden teils schwer verletzt, eine 46-Jährige starb später im Krankenhaus.

Anklage: Fahrer war fahruntüchtig

Der Mann sei zum Zeitpunkt des Unfalls fahruntüchtig gewesen, da er zuvor Betäubungsmittel und Arzneimittel konsumiert habe, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nun muss das Amtsgericht Stuttgart entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den Mann kommt.

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Verteidigung: Fahrer stand nicht unter Drogeneinfluss

Der Anwalt des Angeklagten reagierte am Montag auf die Anklage der Staatsanwaltschaft. Sein Mandant habe am Unfalltag weder Medikamente noch Drogen eingenommen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen festgestellten Abbausubstanzen und dem Unfallgeschehen sei wissenschaftlich nicht erwiesen, was ein medizinisch-wissenschaftliches Gutachten belege. Darüber hinaus erklärt der Anwalt unter anderem, dass sich der Unfallfahrer unter anderem bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigt und freiwillig einen mittleren sechsstelligen Geldbetrag gezahlt habe - "frühzeitig und ohne Erwartungshaltung", so der Verteidiger.

Anwalt: Genaue Unfallursache unklar

"Auch für meinen Mandanten ist seit diesem Tag nichts mehr, wie es vorher war; auch er ist ein anderer Mensch seit diesem tragischen Unfall", teilte der Verteidiger mit. "Mein Mandant würde alles tun, um diesen schwärzesten Tag seines Lebens und die damit verbundenen Folgen für alle Betroffenen ungeschehen zu machen." Nach Angaben des Anwalts fuhr der Angeklagte jedoch weder aggressiv, riskant noch zu schnell. "Auch nach den umfangreichen Ermittlungen bleibt offen, was konkret zum Abkommen des Fahrzeugs von der Fahrbahn geführt hat", so der Verteidiger.

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Stadt Stuttgart prüft weitere Verkehrsberuhigung

Seit Mitte September gilt am Olgaeck Tempo 30, nachdem zuvor jahrelang Tempo 40 galt. Diese Regelung an der Unfallstelle und im Umfeld umzusetzen war dadurch möglich, dass an der Kreuzung auch zwei Schulwege entlang führen. Die Grünen-Fraktion im Stuttgatter Bezirksbeirat Mitte hatte im Sommer beantragt, weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am Olgaeck zu erlassen und einen Blitzer zur Tempokontrolle aufzustellen. Dies wurde zunächst abgelehnt. Auf SWR-Nachfrage hieß es von der Stadtverwaltung, gegen die Installation eines Blitzers am Olgaeck sprächen momentan technische und rechtliche Gründe. 

Zu den technischen Gründen gehöre, dass es "für semistationäre Messgeräte im relevanten Straßenbereich keinen Standort gibt, an dem sie sinnvoll platziert werden könnten", so die Straßenverkehrsbehörde. Rechtlich verlange das Gesetz für einen Blitzer den Nachweis, dass sich Tempoverstöße wiederholten. Dies sei momentan am Olgaeck nicht gegegeben. Auch die Verstöße gegen Tempo 40 hätten sich bei Messungen im Frühjahr als nicht auffällig erwiesen, so die Behörde weiter.

Die Stadtverwaltung sammle allerdings weiterhin Daten und werde weitere temporäre Messungen durchführen, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Olgaeck zu stärken. Vor allem laufe derzeit ein sogenanntes Sicherheitsaudit, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2026 vorliegen sollen.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR
Kerstin Rudat
Kerstin Rudat

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