Sommerferien in BW

Zollexperte erklärt: Darf man gesammelte Muscheln aus dem Urlaub mitbringen?

Urlauber bringen nicht nur schöne Erinnerungen mit nach Hause, sondern haben oft Souvenirs im Gepäck. Doch was ist da erlaubt und was verboten?

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Von Autor/in Felizitas Eglof

Wer schon mal einen Strandspaziergang gemacht hat, kennt vermutlich den Drang, die ein oder andere Muschel oder einen schönen Stein aufzuheben und zu bestaunen. Schneller als man denken kann, landet dieses Fundstück dann in der Hosentasche und reist mitsamt Finder oder Finderin aus dem Urlaub zurück nach Hause. Doch ist das erlaubt?

Für Thomas Seemann vom Hauptzollamt Stuttgart ist das erstmal kein Problem: "In der Mittelmeerregion der EU gibt es keine geschützten Muschelarten, deswegen darf man Muscheln, die man dort findet, nach Deutschland mitbringen." Einschränkungen kann es jedoch vor Ort geben. So ist es in Sardinien seit 2017 verboten, Muscheln, Steine oder Sand mitzunehmen. Auch die Türkei und Ägypten haben Regelungen für die Mitnahme von Fundstücken. Sorgenfrei sammeln darf man in Griechenland, Portugal, Kroatien und Spanien.

Vorsicht bei geschützten Tierarten

Bei geschützten Tier- und Pflanzenarten ist das Mitbringen jedoch verboten. Laut Seemann sind weltweit rund 8.000 Tierarten und etwa 30.000 Pflanzenarten geschützt. Probleme bereiten vor allem Souvenirs aus exotischen Regionen. Aus Ägypten brächten Reisende gerne Korallen mit, was jedoch nicht erlaubt sei: "Die sind geschützt, auch wenn man sie am Strand gefunden hat", betont Seemann. "Solche Fälle haben wir leider sehr regelmäßig", berichtet er. Ebenso sind bestimmte Muschelarten aus der Karibik oder Haifischzähne geschützt. Seemanns Empfehlung: "Wir raten von exotischen Tiersouvenirs ab."

Gekaufte Souvenirs: Das müssen Reisende beachten

Wer innerhalb der EU reist, muss sich erstmal wenig Gedanken um die Verzollung seiner Mitbringsel machen. Trotzdem gelten auch in der EU Obergrenzen: 800 Zigaretten, also 4 Stangen, oder 60 Liter Wein. "Wenn man mit dem Auto unterwegs ist, muss man natürlich beachten, durch welche Länder man fährt und ob da andere Regeln gelten", so Seemann.

Bei Nicht-EU-Ländern sieht es anders aus. Diese Urlaubsziele sind beim Zollamt am Flughafen Stuttgart deswegen besonders im Fokus: "Reisende aus der Türkei und Ägypten sollten da speziell aufpassen, was sie mitbringen", so Seemann. Für erwachsene Reisende gilt eine Freigrenze von 430 Euro für mitgebrachte Waren. Außerdem dürfen nicht mehr als eine Stange Zigaretten oder 4 Liter Wein mitgebracht werden. Wer mehr im Gepäck hat, sollte nach Ankunft in Stuttgart nicht den grünen Ausgang wählen, sondern den roten Ausgang und die Waren bei den Zollbeamten mündlich anmelden. "Dann zahlt man die Steuern, die man in Deutschland ohnehin zahlen müsste. Da geht bar oder mit Karte", erklärt Seemann.

20 Kilogramm Kirschen am Stuttgarter Flughafen

Beim Thema Lebensmittel unterscheidet der Zoll strikt zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich keine Fleischwaren, Wurst, Käse, andere Tierprodukte oder frische Früchte eingeführt werden. Damit gab es am Flughafen Stuttgart schon kuriose Erlebnisse: "Ein Reisender hatte 20 Kilo Kirschen aus der Türkei dabei, das tut natürlich dann im Herzen weh, diese wegnehmen zu müssen", so Seemann. Hier müsse der Zoll jedoch verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden.

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Glücklicher ging die Geschichte eines Paares aus, das Gurken und Tomaten aus dem Garten der Eltern mit nach Deutschland bringen wollte: "Nachdem sie gehört hatten, dass sie die Produkte nicht einführen dürfen, haben sie die im erlaubten Bereich aufgegessen", erinnert sich Seemann.

Illegale Kuriositäten: Schildkröte oder 15.000 Euro Goldschmuck im Gepäck

Kuriose Fälle erlebt der Zoll immer wieder. Seemann berichtet von einem Reisenden mit einer maurischen Landschildkröte im Gepäck und von Goldschmuck im Wert von 15.000 Euro. Der typische Urlaubsreisende habe allerdings eher "eine oder zwei Stangen Zigaretten zu viel" dabei. Seemann empfiehlt deshalb: "Einmal im Internet informieren oder in der Zoll-App schauen."

Wer also aus dem Urlaub etwas mitbringen möchte, eine kleine Muschel oder eine große Menge Klamotten, sollte sich vorher informieren. Sowohl im Urlaubsland als auch hier in Deutschland.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Felizitas Eglof
Porträt von Felizitas Eglof

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