Fall vor dem Petitionsausschuss des Landtags

Pool ohne Genehmigung: Muss Paar im Kreis Ludwigsburg Schwimmbecken zurückbauen?

Ein Pool im eigenen Garten - ein Paar aus Affalterbach hat sich diesen Traum verwirklicht. Doch sie verstoßen damit gegen Baurecht. Der Pool muss zurückgebaut werden.

Teilen

Stand

Bei Claudia Falkenstein und Frank Stahl aus Affalterbach (Kreis Ludwigsburg) liegen die Nerven blank. "Wir sind beide kaputt! Wir sind psychisch am Ende!", sagt er. Sie berichtet von schlaflosen Nächten: "Das geht jetzt seit fünf Jahren so. Wir wissen nicht, wie es weitergehen soll."

Pool und Terrasse entsprechen nicht dem Bebauungsplan

Die beiden haben 2019 in der 4.500-Einwohner-Gemeinde ein Haus gekauft. Die Terrasse war marode, erzählen sie. Sie haben sie neu gemacht. Später - während der Coronazeit - haben sie auch einen Pool bauen lassen. Eine Internet-Recherche hatte ergeben: Pools und Terrassen sind bis zu bestimmten Größen genehmigungsfrei.

Trotzdem zeigte sie ein Nachbar an. Es stellte sich heraus: Der Pool ragt in die im örtlichen Bebauungsplan vorgesehene Pflanzgrenze hinein und sowohl Terrasse wie auch Pergola überschreiten die Baulinie. Frank Stahl und Claudia Falkenstein sagen: "Wir haben Fehler gemacht. Wir haben keine Baugenehmigung eingeholt."

Gemeinde Affalterbach fordert den Rückbau

Pool und Terrasse - wie von der Gemeinde vorgeschrieben - zurückzubauen, können sich die beiden nicht vorstellen. Denn das sei in etwa so teuer wie der Bau selbst und damit ihr finanzieller Ruin, sagen Frank Stahl und Claudia Falkenstein. Sie trafen sich mehrmals mit dem Bürgermeister, legten Widerspruch ein, nahmen sich einen Anwalt, zogen vor Gericht - ohne Erfolg. Außerdem stellten sie einen zweiten Bauantrag mit Änderungsvorschlägen. Doch auch hier war die Antwort der Gemeindeverwaltung eindeutig - sie besteht weiter auf dem Rückbau.

Für Bürgermeister Steffen Döttinger (Freie Wähler) und die Mehrheit des Gemeinderats steht fest: Pool und Terrasse können nicht nachträglich genehmigt werden. Beides soll zurückgebaut werden. Schriftlich teilte der Bürgermeister dem SWR mit: "Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung haben sich an geltendes Recht, konkret an den Bebauungsplan zu halten."

Der Fall landetet beim Landratsamt Ludwigsburg. Das hat Claudia Falkenstein und Frank Stahl inzwischen aber auch eine Absage erteilt. Das heißt: Pool und Terrasse müssen zurückgebaut werden. Das Paar hat sich an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt und gibt die Hoffnung auf eine glückliche Wendung in dieser Geschichte nicht auf.

Gemeinderat Stier: Rechtlich völlig richtig, trotzdem für Duldung

Die Räte hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt Thomas Stier. Er selbst sitzt für die Grünen im Gemeinderat und weiß: "Rechtlich ist die Entscheidung der Gemeinde völlig richtig." Trotzdem habe er gegen die Mehrheit und damit für das Paar gestimmt. Weil er den beiden nicht den finanziellen Ruin zumuten wolle.

Die Härte gegenüber dem Paar findet Thomas Stier unangemessen. Man sollte konstruktiv nach einer Lösung suchen, sagt er. Zum Beispiel hätte man die Möglichkeit zu dulden. Unter Auflagen wie mehr Begrünung im Garten. Und er glaube nicht, dass der finanzielle und emotionale Leidensweg des Paars Nachahmer auf den Plan rufen würde.

Voting: Was ist Ihre Meinung?

Recht oder Gnade - wie eng sollten Gesetze und Vorgaben ausgelegt werden?

Uhingen

Mitten im Wohngebiet: Privates Freibad für alle ist eröffnet

Der Anblick ist durchaus kurios. Mitten in einem Wohngebiet der 14.000-Einwohner-Stadt Uhingen steht ein Freibad, das auch für die Öffentlichkeit gedacht ist. Was steckt dahinter?

Landesschau Baden-Württemberg SWR BW