Sieben Jahre Haft wegen Totschlags: So lautet das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen einen Mann aus Remseck am Neckar. Die Richter am Landgericht sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März seine noch im Bett liegende Ehefrau durch Messerstiche umgebracht hat. Anschließend soll er versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Die beiden Kinder des Paares, zwei Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren, waren während der Tat in der Wohnung, sie blieben jedoch unverletzt.
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland bietet Betroffenen Unterstützung an:
Die Urteilsverkündung am Dienstag gab auch Einblicke in die Ehe des Paares. Die beiden waren 16 Jahre lang verheiratet, lange Zeit sei das Familienleben gut gewesen, so der Richter. Bis zu dem Zeitpunkt, als sich die Frau von ihrem Mann trennen wollte. Sie hatte wohl einen anderen Mann kennengelernt, von dem sie dem Angeklagten aber zunächst nichts erzählte. Der Mann habe sich erst kooperativ verhalten, was die bevorstehende Trennung anging. Später habe er jedoch zunehmend Zukunftsängste und psychische Auffälligkeiten entwickelt.
Frau starb noch in der Wohnung
Am Tatmorgen, dem 20. März 2025, eskalierte ein Streitgespräch zwischen den Eheleuten. Daraufhin holte der Angeklagte ein Küchenmesser und stach mehrfach auf seine Frau ein. Dem Richter zufolge wusste er in diesem Moment, dass die Frau diese Verletzungen nicht überleben würde. Sie starb noch in der Wohnung, bevor der Rettungswagen kam. Diesen hatte einer der beiden Söhne gerufen, die durch die Schreie der Mutter geweckt wurden.
Nach der Tat stach der Angeklagte sich selbst in die Brust. Durch die Verletzungen, die er sich selbst zuführte, erlitt er einen Nierenschaden. Infolge der Verletzung wird er sein Leben lang auf die Dialyse angewiesen sein und hat nun eine verkürzte Lebenserwartung.
Tat nicht vorbereitet oder verschleiert
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam im Laufe des Prozesses zu dem Schluss, der Mann leide unter einer Anpassungsstörung. Zum Tatzeitpunkt habe eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Außerdem habe er sich nicht auf die Tat vorbereitet und nichts getan, um die Tat zu verschleiern.
Dies veranlasste das Gericht letztlich dazu, den Mann wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zu verurteilen. Außerdem sei beim Strafmaß berücksichtigt worden, dass der Angeklagte die Tat sofort gestand.
Die Staatsanwaltschaft hatte um Vorfeld eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags beantragt. Die Nebenklage schloss sich diesem Antrag an. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags und stellte die konkrete Strafe ins Ermessen des Gerichts.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.