Ein Stuttgarter Gastronom muss vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass er Ausländer aus Nicht-EU-Ländern zum Arbeiten nach Deutschland eingeschleust hat und ihnen teilweise gefälschte EU-Pässe verschaffte. Das bestätigte das Gericht dem SWR am Mittwoch.
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten eingeschleust
Die Anklageschrift, die die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses im Februar vorgelesen hatte, war lang. Unter anderem soll der 49-jährige Angeklagte als Geschäftsführer einer Sushi-Restaurant-Kette seit Anfang 2020 Ausländer nach Deutschland eingeschleust, sie teilweise schwarz und unter dem Mindestlohn beschäftigt haben. Hauptsächlich Menschen aus Georgien sollen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in den Restaurants in Stuttgart und einem ehemaligen Restaurant in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) als Köche, Küchenhilfen oder Putzkräfte gearbeitet haben. Außerdem soll der Mann Löhne nicht gezahlt und Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt haben.
Vorwurf nicht abgeführte Sozialabgaben fallen gelassen
Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Gastronom in 33 Fällen Ausländer gewerbsmäßig eingeschleust und ihnen in 24 Fällen geholfen habe, dass sie falsche EU-Ausweise bekommen, zumeist rumänische und litauische. Zusätzlich habe der Mann in 17 Fällen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet. Die illegal Beschäftigten soll er dann teilweise auch an andere Gastronomiebetriebe weitervermittelt haben.
Die Vorwürfe hinsichtlich nicht abgeführter Sozialabgaben waren zwischenzeitlich eingestellt worden, weil sie "im Rahmen einer Gesamtstrafe nicht erheblich ins Gewicht gefallen wären", so ein Gerichtssprecher.
Sushi-Restaurants: Vermögen wird eingezogen
Nach Angaben des Landgerichts hat sich der Mann aus den Einnahmen dieses seriellen Betrugs seit 2021 ein Vermögen von mehr als 250.000 Euro aufgebaut. Dieses wird dem Verurteilten laut Anordnung wieder entzogen. Der Mann betreibt mehrere Sushi-Restaurants in Stuttgart und in Heilbronn. Seitdem er in Haft sitzt, hatte seine Frau den Betrieb übernommen.
Bereits eine Verurteilung wegen Dokumentenfälschung
In dem Fall gibt es noch weitere laufende Ermittlungsverfahren, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf SWR-Nachfrage mitteilt. Und ein Verfahren sei bereits rechtskräftig abgeschlossen worden, so eine Sprecherin. Hier wurde einem georgischen Mann vorgeworfen, in mehreren Fällen selbst mit gefälschten Papieren unerlaubt nach Deutschland eingereist zu sein.
Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann gegen Geld in vier Fällen gefälschte Ausweispapiere einführte und in elf Fällen mehreren Restaurantbetreibern, auch dem Stuttgarter Sushi-Gastronom, gewerbsmäßig Hilfe geleistet zu haben, Personal in Georgien zu beschaffen. Diese Personen seien dann in Deutschland mit falschen Ausweispapieren versorgt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn Ende Januar zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.