Etwas mehr als ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Amphibientunnel bei Sindelfingen (Kreis Böblingen) ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Mordes schuldig, er habe heimtückisch gehandelt. Die Richterin sagte, es gebe "absolut keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau getötet hat".
Das Motiv des Angeklagten konnte im Prozess nicht endgültig geklärt werden. Im Raum standen eine Tat aus Eifersucht oder ein Mord wegen Geld. Die Richterin sagte: "Nur, weil wir das Motiv nicht eindeutig klären konnten, heißt es nicht, dass es kein Motiv gibt“.
Die Getötete hatte am 23. Februar 2025 abends ihre Arbeitsstelle verlassen und wollte mit einem E-Scooter durch ein Waldstück nach Hause fahren. Der Angeklagte hatte einige hundert Meter entfernt von der Arbeitsstelle eine Straßenlaterne beschädigt und eine Klappe entfernt, sodass das Licht dort aus war. Dort versteckte er sich dann abseits der Straße.
Opfer wurde seit Ende Februar vermisst Sindelfingen: Frau von E-Scooter gezogen und getötet - Anklage erhoben
Seit Ende Februar wurde in Sindelfingen eine Frau vermisst. Zwei Monate später fanden Waldarbeiter ihre Leiche. Jetzt wurde Anklage wegen Mordes gegen einen 46-Jährigen erhoben.
Waldarbeiter entdeckten Leiche nach Monaten
Als die Frau vorbeikam, stürzte er sich nach Überzeugung des Gerichts auf sie, sodass die Frau vom E-Scooter fiel. Das zeigen auch Beschädigungen am Scooter. Danach habe er die Frau durch Gewalt auf den Hals getötet und sie bis auf die Unterwäsche, Socken und Handschuhe ausgezogen. Anschließend versteckte der Mann nach Ansicht der Richterin die Leiche der Frau in einem Amphibiendurchlass unter der Straße. Drei Monate blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai vergangenen Jahres ihre Leiche. Vier Wochen später wurde der Mann aus dem Kreis Konstanz gefasst.
Opfer soll Angeklagten gekannt haben
Die Getötete war die beste Freundin der Partnerin des Angeklagten. Die Staatsanwältin sagte im Verlauf des Prozesses, seit Herbst 2024 habe zwischen beiden eine Bekanntschaft bestanden. In den Wochen vor der Tat habe es immer wieder Streit gegeben. Warum, bleibt unklar. Der Mann hatte den ganzen Prozess über geschwiegen und in seinem letzten Wort erklärt, er sei unschuldig. Er hatte allerdings vorab bei den Ermittlerinnen und Ermittlern Angaben gemacht und sich dabei immer wieder in Widersprüche verstrickt. Der Mann hatte nach dem Verschwinden der Getöteten sogar bei der Suche nach ihr geholfen.
Auch wenn es ein Indizienprozess war, gab es nach Ansicht des Gerichts eindeutige Hinweise darauf, dass der Angeklagte auch der Täter ist. Dazu zählen unter anderem Standortdaten seines Handys. Er war unter anderem auch an den Tagen vor der Tat abends längere Zeit im Bereich der Gaststätte gewesen, in der die Frau gearbeitet hatte.
Ermittler berufen sich auf Geodaten
Die Verteidigung des Mannes hatte Freispruch gefordert und sagte, es gebe keine Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA am Tatort. Die Staatsanwaltschaft berief sich hingegen zum einen auf die Standortdaten des Handys. Zum anderen habe er kein Alibi für die Zeit des Verbrechens, bei der Arbeit habe er sich krankgemeldet.
Der Verurteilte muss die Kosten der Beerdigung in Deutschland tragen sowie die Kosten für die Überführung in die Mongolei und die Bestattung der Urne dort. Außerdem verurteilte ihn das Gericht dazu, den Töchtern der Getöteten ein Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann noch Revision einlegen.