Ermittler prüfen: War es Notwehr?

Tödlicher Schuss bei Polizeieinsatz in Stuttgart: Viele Fragen offen

Hat der Polizist, der am Dienstag in Stuttgart einen Mann erschossen hat, rechtmäßig gehandelt? Die Ermittlungsbehörden prüfen das derzeit. Was bisher bekannt ist.

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Von Autor/in Verena Neuhausen

Wurde bei dem Polizeieinsatz in der Nacht zu Dienstag, bei dem im Stuttgarter Osten ein Tatverdächtiger erschossen wurde, rechtmäßig vorgegangen? Darauf geben die Ermittlungsbehörden am Mittwoch noch keine klare Antwort. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erklärt das, indem sie auf die laufenden Ermittlungen verweist. Sie bestätigte auf SWR-Anfrage, dass das Video eines Zeugen aus der Nacht des Vorfalls vorliegt, das den Hergang des Einsatzes zeigen soll. Über das Video hatten die Stuttgarter Zeitungen berichtet, ohne das Video selbst zu veröffentlichen.

Hat der Polizist in Notwehr gehandelt?

Nach SWR-Informationen werden derzeit Informationen ausgewertet, um den Vorfall zu rekonstruieren. Dazu gehören Zeugenaussagen, vor Ort gesicherte Spuren und das Video. Die Ermittlungen konzentrieren sich dabei auf die Frage, ob der Polizist in Notwehr geschossen hat. Es wird nach SWR-Informationen zum Beispiel untersucht, wo sich der Polizist zum Zeitpunkt des Schusses befand.

Außerdem ist demnach zur Zeit unklar, ob der 29-jährige Tatverdächtige von vorne oder von hinten von dem tödlichen Schuss getroffen wurde. Der Verstorbene werde am Donnerstag obduziert, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auf die Frage, ob der Polizist in Notwehr geschossen habe, geben weder Staatsanwaltschaft noch das ermittelnde Landeskriminalamt am Mittwoch eine Antwort.

In welchen Situationen schießen Polizeibeamte?

Auch die Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg (GdP) wollte sich nicht zu dem Fall äußern. "Klar ist aber: Jeder Schusswaffeneinsatz ist ein absoluter Ausnahmefall - für alle Beteiligten. Wir vertrauen auf eine vollständige und transparente Aufklärung", sagte ihr stellvertretender Landesvorsitzender Thomas Mohr am Mittwoch dem SWR.

Einwände, dass auch so auf den Angreifer hätte geschossen werden können, dass dieser nicht stirbt, wies Mohr indes zurück. "Die Vorstellung, Polizistinnen und Polizisten könnten gezielt auf Arme oder Beine schießen, ist lebensfremd", so Mohr.

Hierbei stimmt ihm auch der Vorsitzende der zweiten großen Polizeigewerkschaft im Land zu. Ralf Kusterer von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Baden-Württemberg findet: "Man stellt sich das leider viel zu oft wie im TV vor. Die Kollegen befinden sich aber in einer akuten und enormen Stress-Situation. Es geht um Leben und Tod." In Sekundenschnelle müsse gehandelt werden - und zwar rechtssicher. In allen 13 Fällen, in denen im vergangenen Jahr die Schusswaffe zum Einsatz gekommen sei, sei rechtlich alles korrekt abgelaufen. Trotzdem sei jeder Fall im Grunde genommen einer zu viel. "Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte hofft, dass er in seinem Dienstleben davor verschont bleibt, die Waffen einsetzen zu müssen", so Kusterer.

Waren Bodycams im Einsatz?

Der Polizist, der den Schuss abgegeben hat, trug bei dem Einsatz keine Bodycam. Das hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt. Eine am Körper von Polizisten getragene Kamera kann bei Einsätzen Ton und Video aufzeichnen und dazu beitragen, das Geschehen im Nachhinein aufzuklären.

Warum der Beamte keine Bodycam trug, ist derzeit nicht bekannt. Das Stuttgarter Polizeipräsidium erklärte auf Anfrage: "Es sind alle operativen Einheiten der Stuttgarter Schutzpolizei mit Bodycams ausgestattet. Diese werden gemäß den rechtlichen Vorgaben eingesetzt." Zu dem konkreten Einsatz äußert sich das Polizeipräsidium nicht. Wie bei Schüssen aus Polizeiwaffen üblich, führt das Landeskriminalamt die Ermittlungen gegen den Beamten, der zum Polizeipräsidium Stuttgart gehört.

Die GdP Baden-Württemberg verweist darauf, dass es keine rechtliche Verpflichtung gebe, eine Bodycam zu verwenden. Ob diese eingesetzt werde, entscheide jeder Polizist anhand der Lage vor Ort, sagt ihr stellvertretender Landesvorsitzender Thomas Mohr. Dabei seien rechtliche Grenzen zu beachten, zum Beispiel in Wohnungen.

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Was weiß man über den erschossenen Tatverdächtigen?

Laut Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft soll der 29-Jährige in der Nacht zum Dienstag gegen zwei Uhr einen gleichaltrigen Mann in einer Bar mit einem scharfen Gegenstand am Hals schwer verletzt haben. Laut SWR-Informationen soll es sich bei dem Gegenstand um eine Glasscherbe gehandelt haben.

Die Polizei war wegen des eskalierten Streites zu der Gaststätte im Stuttgarter Osten gerufen worden. Sie nahm die Verfolgung des flüchtigen Tatverdächtigen auf. Dabei fiel der Schuss. Am Mittwoch erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem SWR, der tatverdächtige Algerier sei nicht vorbestraft gewesen. Er sei "nach derzeitigen Erkenntnissen am 26.06.2025 unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist".

Was sagt das Innenministerium dazu?

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) verwies darauf, dass jeder einzelne Fall, bei dem ein Polizeibeamter schieße, gründlich untersucht werde. Das gelte auch für den Fall in Stuttgart. Grundsätzlich nahm Strobl die Polizei aber in Schutz. "Ganz allgemein gilt: Wer Polizistinnen oder Polizisten mit einem Messer angreift, riskiert das eigene Leben", sagte Strobl am Mittwoch dem SWR.

Der Einsatz der Schusswaffe erfolge als Ultima Ratio - dementsprechend befänden sich derartige Vorfälle im Land seit Jahren auf niedrigem Niveau. Nach derzeitigem Stand gab es in diesem Jahr bislang acht polizeiliche Schusswaffengebräuche gegen Personen, sechs Menschen verstarben hierbei.

Der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Blenke wehrt sich gegen Vorwürfe. Nicht der "Colt" sitze bei der Polizei lockerer, sondern das Messer bei Tätern, so Blenke - die Polizei müsse sich gegen die Messerangriffe wehren, da helfe im Zweifel nur die Schusswaffe.

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