Mit einem Ziegelstein, einem Baseballschläger, einer Bratpfanne und mehr als 25 weiteren Gegenständen soll der 35-Jährige seine Ehefrau Nadine S. zu Tode geprügelt haben. Laut Staatsanwaltschaft jagte er sie durch das gemeinsame Haus in Simonswald (Kreis Emmendingen). Die Ermittler haben nun außerdem rund 50.000 Chatnachrichten ausgewertet. Für sie steht fest: Der Angeklagte handelte nicht im Affekt. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch erneut auf Mord plädiert. Die Verteidigung bleibt bei Totschlag.
35-Jähriger soll Hilflosigkeit von Nadine S. ausgenutzt haben
Nachdem Nadine S. bewusstlos auf dem Boden lag, soll der Angeklagte sie so schwer am Kopf verletzt haben, dass sie noch in ihrem gemeinsamen Haus verstarb. Das sei keine Tat im Affekt gewesen, betonte der Staatsanwalt am Mittwoch. Die nun als Beweisgegenstände anerkannten 50.000 Chatnachrichten würden nämlich beweisen, dass es eine Vorgeschichte gibt. So habe der 35-Jährige seiner Ehefrau in Nachrichten mehrfach bedroht und beleidigt.
Ich mache deinen scheiß Kopf kaputt.
Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trieben ungebändigte Wut und gekränkter Stolz den Beschuldigten zur Tat. Sie sieht darin niedrige Beweggründe als Motiv. Die Chats würden für den Hass sprechen, den der Angeklagte seiner Ehefrau gegenüber entwickelt habe, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb fordert sie eine lebenslange Haftstrafe, ohne vorzeitige Entlassung.
Er wollte sie für ihr scheinbar respektloses Verhalten bestrafen und maßregeln.
Verteidigung sieht verminderte Schuldfähigkeit
Die Verteidigung des 35-Jährigen argumentierte, dass der Angeklagte sich in einem Ausnahmezustand befunden und im Affekt gehandelt hat. Aufgrund von Drogenkonsums sei ihm nicht bewusst gewesen, was er tat.
Während eines früheren Prozesstags hatte ein Gutachter es aber für wahrscheinlicher gehalten, dass der 35-Jährige erst nach der mutmaßlichen Tat eine erhebliche Menge Beruhigungsmittel eingenommen hatte. Das betreffende Medikament wirkt angstlösend und entspannend. Es kann jedoch in hoher Konzentration zu unkontrollierten Reaktionen führen, so der Gutachter.
Viele Besucherinnen und Besucher, darunter auch die Mutter von Nadine S., hatten während des Schlussvortrags der Verteidigung den Saal verlassen. Denn eine Anklage "nur" wegen Totschlags sei für die Familie nicht nachvollziehbar.
Angeklagter Ehemann äußert sich vor Gericht
Am Mittwoch äußerte sich der 35-jährige Angeklagte erneut, indem er ein Statement vorlas. Er betonte, dass er im Juni 2024 den Notruf gewählt hatte. Rechtsmediziner gehen davon aus, dass Nadine S. etwa zwölf Stunden tot war, bevor der Angeklagte die Rettungskräfte alarmiert hatte. Denn der Körper von Nadine S. hatte schon Totenflecken, als die Rettungskräfte das Haus in Simonswald betraten.
Familie von Nadine S. anwesend, Besucherrang voll besetzt
Während die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am Mittwoch ihre Plädoyers vortrugen, war auch die Familie von Nadine S. im Gerichtssaal. Sie treten als Nebenkläger im Prozess auf. Auch der Besucherrang im Landgericht Freiburg war mit rund 40 Personen voll besetzt. Darunter Freunde und Bekannte von Nadine S., aber auch Aktivisten und Aktivistinnen. Ein Netzwerk gegen Femizide hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, den Prozess zu begleiten. Das Urteil im Prozess wird Anfang Juli erwartet.
Femizid in Simonswald kein Einzelfall in Südbaden
Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, spricht man von einem Femizid. Die Täter? Meist Ehemänner, Ex-Partner oder Familienangehörige. Seit Anfang 2024 hat der SWR allein in Südbaden über 14 mutmaßliche versuchte oder vollendete Femizide berichtet.
Haftbefehl gegen Ehemann Mutmaßlicher Femizid in Müllheim: Mann soll seine Ehefrau getötet haben
In Müllheim ist am Sonntag eine 43-jährige Frau getötet worden. Ihr Ehemann soll sie so schwer verletzt haben, dass sie noch in der gemeinsamen Wohnung verstarb.
Laut einer früheren kriminologischen Studie handelt es sich bei Femiziden durch den Partner oder Ex-Partner vergleichsweise häufig um geplante Tötungsdelikte. In vielen Fällen war der Polizei keine vorherige Gewalt durch den Partner bekannt.
Eine andere empirische Studie kam zu ähnlichen Ergebnissen. Bei jedem dritten bis vierten Täter fanden sich Hinweise auf psychische Beeinträchtigungen (insbesondere Depressionen und Suizidalität). Bei jedem fünften Tötungsdelikt tötete sich der Täter nach der Tat selbst. Die Studie hatte Tötungsdelikte an Frauen durch aktuelle oder frühere Partner in fünf Ländern in der Zeit von 2019 bis 2020 quantitativ und anhand von Fallanalysen qualitativ ausgewertet.