Prozessbeginn in Freiburg

Mit Pfanne und Ziegelstein? 35-Jähriger aus Simonswald soll seine Frau totgeschlagen haben

Mit sehr groben Gegenständen soll ein 35-jähriger Mann seine Frau verprügelt und gewürgt haben. Wegen Totschlags muss er sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Der Angeklagte kann sich an nichts erinnern. 

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Stand

Von Autor/in Thomas Hermanns

Es ist eine lange Liste von Gegenständen, die Staatsanwalt Jakob Albers beim Verlesen der Anklage vor dem Landgericht Freiburg präsentiert: Ziegelstein, Edelstahlflasche, Baseballschläger, Bratpfanne, Camping-Gaskocher, Gürtel etc. Alles Beweisgegenstände, mit denen der 35-jährige Angeklagte seine Frau Ende Juni des vergangenen Jahres bei einem Streit verprügelt haben soll. Auch soll er sie heftig gewürgt haben. An den schweren Verletzungen an Kopf und Körper sei die Frau schließlich verstorben, so die Staatsanwaltschaft. Die beiden wohnten zusammen in einem Haus in Simonswald (Kreis Emmendingen).

Angeklagter spricht von gesundheitlichen Problemen und Drogen

Der Angeklagte aus Tunesien legte vor Gericht eine schriftliche Erklärung vor. Darin beschreibt er, dass er sich kaum erinnern kann, was passiert sei. Er sei wegen einer Depression krankgeschrieben gewesen, wäre kaum noch rausgegangen, und habe unter Schlafproblemen gelitten. Ein Bekannter in Tunesien habe ihm dann Schlaftabletten gegeben, und er habe zur Beruhigung Cannabis geraucht. Dadurch sei er in einen seltsamen Zustand geraten, habe nur verschwommene Erinnerungen und nicht mehr gewusst, was Realität und was Traum war. Was mit seiner Frau passiert sei, das könne er nicht in Worte fassen.

Einsatzkräfte fanden verwüstete Wohnung vor

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Streit an einem Samstagabend stattfand. Am darauffolgenden Tag hatte der Angeklagte dann den Notruf gewählt. Dieser wurde im Gerichtssaal vorgespielt. Darin behauptet er, seine Frau habe ihn angegriffen, er habe sich gewehrt und nun sei sie bewusstlos. Dass das nicht stimmen kann, wurde am ersten Verhandlungstag schnell klar.

So eine Verwüstung und solche Blutspuren habe ich noch nie vorher gesehen.

Die Erstsanitäter beschrieben in ihrer Zeugenaussage, dass die Wohnung total verwüstet gewesen sei, es habe auch Blutspuren an den Wänden gegeben. Die Frau habe bereits Totenflecken gehabt, ein Zeichen, dass der Tod bereits einige Stunden zuvor eingetreten sein musste. "Sehr ungewöhnlich" sei es vor Ort gewesen, sagte auch der Einsatzleiter der Polizei. So eine Verwüstung und Blutspuren habe er vorher noch nie gesehen.

Urteil soll Mitte April fallen

An den weiteren Verhandlungstagen geht es vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit. Hat der Mann die Tat bewusst begangen, oder war es ein psychischer Ausnahmezustand? Sechs weitere Prozesstage sind bisher geplant. Das Urteil soll am 11. April fallen.

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