Eltern und Anwalt fordern Konsequenzen

Mord an Psychotherapeutin: "Mit einer elektronischen Fußfessel wäre das so nicht passiert"

Der Mörder hat die Höchststrafe bekommen, das Opfer bringt das nicht zurück: Nach dem Prozess um den Tod einer Psychotherapeutin in Offenburg fordern Familie und Anwälte Konsequenzen.

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Von Autor/in Christine Veenstra

Mit der Höchststrafe für den Mörder ist diese Woche in Offenburg (Ortenaukreis) der Prozess um den Tod einer Psychotherapeutin zu Ende gegangen. Sie war laut Gericht im Februar von einem früheren Patienten mit fast 40 Messerstichen umgebracht worden. Die Brutalität des Verbrechens und das Leid der Angehörigen hatten selbst erfahrene Prozessbeobachter erschüttert. Und die Familie des Opfers fragt sich nach dem Urteil weiter, ob die Frau noch leben könnte, wenn Behörden und Gesetze sie besser geschützt hätten.

"Ich bin am Ende des Prozesses davon überzeugt, dass sie noch leben könnte, wenn einige Leute anders reagiert hätten."

"Es war bekannt, dass der Täter bewaffnet war. Er hat den Namen des Opfers mehreren Personen genannt. Er hat ganz klar seine Tötungsabsicht geäußert," so Reinhard Kirpes, Anwalt der Familie der Getöteten, kurz nach der Urteilsverkündung am Dienstag. Auch nach Abschluss des bewegenden Mordprozesses ist er weiter sichtlich aufgewühlt.

Die Familie des Mordopfers bei der Pressekonferenz nach dem Prozess
Die Familie des Mordopfers will verhindern, dass so eine Tat in Zukunft wieder passiert und mahnt an, den Fall aufzuarbeiten.

Eltern kritisieren Fehlfunktionen, Versäumnisse und strukturelle Mängel

Der erfahrene Rechtsanwalt will nicht die Namen derer nennen, mit denen der Täter über das Opfer sprach. Seine Vorwürfe äußert er aber sehr klar: Nach dem Paragraphen 241 im Strafgesetzbuch sei schon die Äußerung einer Tötungsabsicht strafbar. "Da hätte man zwingend ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen. Und die Personen, die definitiv und konkret wussten, was er vorhatte, die hätten wirklich Alarm schlagen müssen."

Offenburg

Mit 38 Messerstichen getötet Mord an Psychotherapeutin: Gericht verurteilt 43-Jährigen zu lebenslanger Haft

Das Landgericht Offenburg hat einen 43-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Der Mann hatte im Februar mit einem Messer auf eine Psychotherapeutin eingestochen.

Auch die Eltern der Getöteten wandten sich noch am Tag der Urteilsverkündung an die Öffentlichkeit und prangerten "Fehlfunktionen, Versäumnisse und strukturelle Mängel verschiedener Stellen" an. Mehrere Institutionen hätten versagt, die Tochter zu schützen. In einer Mitteilung der Familie werden in diesem Zusammenhang Polizei, Gesundheitsdienste und soziale Einrichtungen genannt.

Die Anwälte der Familie hatten unter anderem kritisiert, dass das Opfer in einer sogenannten Gefährdetenansprache nicht ausreichend auf Hilfsmöglichkeiten hingewiesen worden sei. Auf Nachfrage hat das Polizeipräsidium Offenburg dem SWR dazu mitgeteilt: "Wir haben den Fall analysiert und kamen zum Schluss, dass unsererseits keine Versäumnisse vorlagen." Aus Sicht der Polizei sei das Vorgehen der eingesetzten Polizeibeamten bei der Gefährdetenansprache mit der Psychotherapeutin und der Gefährderansprache beim Beschuldigten sowie die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sehr professionell gewesen.

"Weißer Ring" fordert elektronische Fußfessel

Es ist nicht das erste Mal, dass in Deutschland nach dem gewaltsamen Tod eines Menschen ein mögliches Behördenversagen im Raum steht. Unter anderem kritisiert die Opferschutz-Organisation "Weißer Ring e.V.", dass Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohung unzureichend geschützt würden - selbst dann, wenn sie sich an staatliche Stellen wenden würden.

Eine Forderung des Vereins ist deshalb, Gewalttäter unter bestimmten Umständen mit einer elektronischen Fußfessel zu versehen. Bedrohte Personen könnten dann elektronisch gewarnt werden, sobald sich der Täter nähert.

Ein Gesetzesentwurf, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) diese Woche vorgelegt hat, sieht solche Maßnahmen für besondere Fälle von häuslicher Gewalt vor. Täter könnten gemäß dem Entwurf dazu verpflichtet werden, für eine begrenzte Zeit eine Fußfessel zu tragen. Damit sollen laut Ministerium Annäherungsverbote wirksamer durchgesetzt werden.

Spanien als Vorbild

Die geplante Gesetzesänderung orientiert sich an Spanien. Dort werden entsprechende Fußfesseln bereits seit 2009 eingesetzt. Und laut Bundesjustizministerium ist dort seitdem kein Opfer von einem Täter mit einer elektronischen Fußfessel getötet worden.

Die nun vorgestellte Gesetzesvorlage beschränkt sich allerdings auf das Familienrecht. Für Fälle wie den in Offenburg wäre laut Anwalt Reinhard Kirpes eine Änderung des Strafrechts nötig. "Wenn das im Familienrecht geht, dann muss das auch im Strafrecht möglich sein und zwar zeitnah.

Wenn der Täter eine Fußfessel getragen hätte, dann wäre das so nicht passiert.

Auch nach dem Prozessende will der Anwalt der Opfer-Familie weiter für Verbesserungen beim Opferschutz kämpfen. Er hat angekündigt, an die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) und an Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) zu schreiben.              

Offenburg

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Christine Veenstra
Bild von SWR-Redakteurin Christine Veenstra

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