Mit 38 Messerstichen getötet

Mord an Psychotherapeutin: Gericht verurteilt 43-Jährigen zu lebenslanger Haft

Das Landgericht Offenburg hat einen 43-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Der Mann hatte im Februar mit einem Messer auf eine Psychotherapeutin eingestochen.

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Stand

Das Schwurgericht am Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) sieht es als erwiesen an, dass ein 43-jähriger Mann im Februar einer jungen Frau aufgelauert und sie mit Messerstichen getötet hat. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Tat hatte sich am Hinterausgang der Praxis der Psychotherapeutin ereignet. Der Täter war ein ehemaliger Patient der Frau.

Richter spricht von "heimtückischer Tat"

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Offenburg sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "heimtückischen Tat", bei der das Opfer vollkommen ahnungslos und von hinten angegriffen wurde. Der Täter habe der Frau keine Chance zur Verteidigung gelassen und sie innerhalb von nur einer Minute mit 38 Messerstichen regelrecht hingerichtet. Täter und Opfer sind sich 2021 in der Klinik an der Lindenhöhe begegnet. Sie sei eine Zeit lang dort seine Therapeutin gewesen, habe dann aber die Behandlung abgegeben, so der Richter.

Täter wollte Psychotherapeutin bestrafen

Das Gericht bescheinigte dem Verurteilten eine minutiöse Planung der Tat und einen "unbedingten Vernichtungswillen". Die Tat sei nach Auffassung des Gerichts eine Bestrafung gewesen sein. Er sei wohl mit der Behandlung durch die Psychotherapeutin unzufrieden gewesen. Die Tötung sei aus niedrigen Beweggründen erfolgt. Er habe teilweise aus Rache gehandelt, ein Motiv, das "auf unterster Stufe" stehe, so der Richter.

Entlassung nach 15 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen

Aus diesem Grund erhalte der Angeklagte, so das Gericht, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen. Erst wenn die 15 Jahre fast vorbei sind, entscheidet ein Gericht, wie lange der Mann mindestens im Gefängnis bleiben muss. Zusätzlich behält sich das Gericht die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor. Auch sie würde erst kurz vor einer möglichen Entlassung geprüft.

Eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten reiche nicht aus, um das Ausmaß der Schuld zu relativieren. Ein Gutachter hatte dem 43-Jährigen im Prozess eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, mit paranoiden, schizoiden und zwanghaften Anteilen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; der Verurteilte hat eine Woche um Revision zu beantragen.

Mann wegen Mordes an Psychotherapeutin in Offenburg verurteilt
Der 43-Jährige wollte sich laut Staatsanwaltschaft an der Psychotherapeutin rächen.

Bereits kurz nach der Tat war bekannt geworden, dass der Verurteilte zuvor schon einmal in Frankreich einen Mann umgebracht hatte und in Offenburg die schwangere Frau und Mutter wohl bedroht haben soll. Vor Gericht berichtete dann auch der Ehemann der Getöteten von Morddrohungen gegen seine Frau: "Sie hatte Angst", sagte er im Zeugenstand.

Nebenklage kritisiert unzureichenden Schutz

Die Mutter der getöteten Frau kritisierte, dass ihre Tochter trotz der Morddrohungen nicht geschützt werden konnte. Polizei und weitere Behörden hatten nach eigenen Angaben Kenntnis von einer möglichen Gefährdung der Frau. Sogenannte Gefährder- und Gefährdeten-Ansprachen hätten stattgefunden - die Polizei habe also vor der Tat jeweils mit dem späteren Opfer und dem Täter gesprochen. Laut einem Nebenklage-Vertreter sei die Frau dabei aber nicht über Schutzmaßnahmen informiert worden - etwa die Möglichkeit eines Annäherungsverbots oder eines Gewaltschutzverfahrens.

Familie des Opfers spricht von "massiven Versäumnissen"

Im Anschluss an die Urteilsverkündung verlasen die Mutter und der Vater der Psychotherapeutin bei einem Pressetermin die Stellungnahme der Familie. Darin betonten sie unter anderem, dass sie jede Form der politischen Instrumentalisierung des Falls ablehnen würden. Über das ausgesprochene Strafmaß hinaus könnten sie "diese Angelegenheit nicht als abgeschlossen betrachten". Denn die Familie habe das Gefühl, dass der Prozess eine Reihe schwerwiegender Fehlfunktionen, Versäumnisse und struktureller Mängel verschiedener Stellen aufgezeigt habe.

Die Familie des Mordopfers bei der Pressekonferenz nach dem Prozess
Die Familie des Mordopfers will verhindern, dass so eine Tat in Zukunft wieder passiert und mahnt an, den Fall aufzuarbeiten.

"Wir haben das Gefühl, dass Warnungen überhört, Hilferufe nicht ernst genommen und Maßnahmen, die dieses Drama womöglich hätten verhindern können, nie ergriffen wurden", heißt es im Statement der Familie. Gleichzeitig betonten die Angehörigen des Opfers, dass die Versäumnisse nicht das Verschulden Einzelner, sondern mehrerer Institutionen sei: Polizei, Gesundheitsdienste und soziale Einrichtungen. Darum sehe die Familie sich in der Pflicht darauf hinzuweisen. "Unser Anliegen ist von dem tiefen Wunsch getragen, dass sich ein solches Drama niemals wiederholt", heißt es.

Polizei Offenburg: Keine Versäumnisse

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg teilte auf SWR-Anfrage mit, aus polizeilicher Sicht sei das "Vorgehen der eingesetzten Polizeibeamten bei der Gefährdetenansprache mit der Psychotherapeutin und der Gefährderansprache beim Beschuldigten sowie die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sehr professionell" gewesen. "Wir haben den Fall analysiert und kamen zum Schluss, dass unsererseits keine Versäumnisse vorlagen."

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Paulina Flad
Foto von Paulina Flad
Christine Veenstra
Bild von SWR-Redakteurin Christine Veenstra
Charlotte Schönberger
Charlotte Schönberger, Redakteurin und Reporterin beim SWR

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