Angeklagt wegen Mordes erwartet ein 43-jähriger Mann vor dem Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) am Nachmittag sein Urteil. Er soll einer 37-jährigen Psychotherapeutin aufgelauert und sie mit 38 Messerstichen getötet haben. Die Tat hat sich im Februar am Hinterausgang der Praxis der Frau ereignet. Sie konnte nach Angaben von Ermittlern anhand von Überwachungskamerabildern und Zeugenaussagen rekonstruiert werden.
Der Angeklagte, der nach Angaben der Ermittler, zuletzt in Offenburg gelebt hat, war ein Ex-Patient der Frau. Er habe am Tag nach der Tat an seinem Wohnort festgenommen werden können. Der Prozess gegen ihn läuft seit Anfang Juli. Während der Verhandlungen habe er, Prozessbeobachtern zufolge, keinerlei Regung gezeigt.
Gutachter hält Angeklagten für schuldfähig
Ein Gutachter hat dem 43-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, mit paranoiden, schizoiden und zwanghaften Anteilen. Er halte ihn aber für schuldfähig.
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Mann heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Und sie haben den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung beantragt.
Verteidigung verzichtet auf Plädoyer
Der Verteidiger des Mannes schloss sich am vorletzten Verhandlungstag der Nebenklage an und verzichtete auf ein eigenes Plädoyer. Sein Mandant habe ihn aufgefordert, ihn nicht zu verteidigen, so der Anwalt.
Bereits kurz nach der Tat war bekannt geworden, dass der Tatverdächtige zuvor schon einmal in Frankreich einen Menschen umgebracht hatte und in Offenburg die schwangere Frau und Mutter wohl bedroht haben soll. Vor Gericht berichtete dann auch der Ehemann der Getöteten von Morddrohungen gegen seine Frau: "Sie hatte Angst", sagte er im Zeugenstand.
Nebenklage kritisiert unzureichenden Schutz
Auch die Mutter des Opfers sagte im Prozess aus. Sie kritisierte, dass ihre Tochter trotz der Morddrohungen nicht geschützt werden konnte.
Polizei und weitere Behörden hatten nach eigenen Angaben Kenntnis von einer möglichen Gefährdung der Frau. Sogenannte Gefährder- und Gefährdeten-Ansprachen hätten stattgefunden - die Polizei habe also vor der Tat jeweils mit dem späteren Opfer und dem mutmaßlichen Täter gesprochen. Laut einem Nebenklage-Vertreter sei die Frau dabei aber nicht über Schutzmaßnahmen informiert worden - etwa die Möglichkeit eines Annäherungsverbots oder eines Gewaltschutzverfahrens.
Polizei Offenburg: Keine Versäumnisse
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg teilte auf SWR-Anfrage mit, aus polizeilicher Sicht sei das "Vorgehen der eingesetzten Polizeibeamten bei der Gefährdetenansprache mit der Psychotherapeutin und der Gefährderansprache beim Beschuldigten sowie die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sehr professionell" gewesen. "Wir haben den Fall analysiert und kamen zum Schluss, dass unsererseits keine Versäumnisse vorlagen."