Verurteilt wegen Mordversuch

Wollte seine Mutter anzünden: Sohn zu zehn Jahren Haft verurteilt

Er hatte versucht seine Mutter umzubringen. Dafür muss ein zur Tatzeit 41-Jähriger aus Sulz am Neckar für zehn Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Rottweil entschieden.

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Von Autor/in Hardy Faißt

Das Landgericht Rottweil hat einen zur Tatzeit 41 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt - wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann versucht haben soll, seine Mutter zu töten und ihr Haus in Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) anzuzünden. Beim Prozess trat die Mutter als Nebenklägerin auf.

Sulz am Neckar

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Ein Mann muss sich wegen Verdachts des versuchten Mordes verantworten. Der Angeklagte soll Mitte Februar versucht haben, seine Mutter zu töten und anschließen anzuzünden.

Sohn attackiert Mutter im Schlaf

Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil fasste bei der Urteilsverkündung noch einmal zusammen, was sich in jener Nacht am 15. Februar 2025 zugetragen haben muss: Demnach hatte der Mann seine 72-jährige Mutter im Schlaf überrascht, sie mit schweren Stiefeln getreten, geschlagen, gewürgt und mit brennenden Feuerwerkskörpern beworfen. Dann legte er im Haus Feuer, verbunden mit den Worten: "Du wirst heute Nacht sterben."

Mutter rettet sich, bevor Haus in Flammen aufgeht

Schwerverletzt konnte sich die Frau aus dem Haus ins Freie retten - und überlebte. Erst als sie draußen war, stand das Gebäude in Flammen. Mit dem Urteil - zehn Jahre Freiheitsstrafe unter anderem wegen versuchten Mordes - ist die Kammer sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen: Diese hatte neun Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sohn hatte 2,5 Promille Alkohol im Blut

Für den Prozess waren 27 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Der Mann hatte in der Tatnacht rund 2,5 Promille Alkohol im Blut. Dadurch sei eine verminderte Schuldfähigkeit zumindest nicht ganz auszuschließen, was sich letztlich strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt habe, so der Richter.

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