Das Freiburger Landgericht hat einen Mann, der seine Frau im Juni 2024 in Simonswald (Kreis Emmendingen) zu Tode geprügelt hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige seine Frau im gemeinsamen Haus so brutal geschlagen hat, dass sie starb. Unter anderem soll er dafür einen Ziegelstein, einen Baseballschläger und eine Bratpfanne benutzt haben.
Richter spricht von einer "Art Hinrichtung"
Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Aus unserer Sicht war es eine Art Hinrichtung." Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Verurteilte nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Bei der Tat habe es sich um ein folterartiges Vorgehen gehandelt. Das Opfer müsse unfassbar gelitten haben, so das Gericht.
Gerichtssaal voll besetzt, Applaus bei Urteil
Alle 140 Besucherplätze im großen Saal des Landgerichts waren belegt. Mutter, Vater und Bruder des Opfers saßen als Vertreter der Nebenklage dem Angeklagten gegenüber. Als die lebenslange Haft vom Gericht verkündet wurde, gab es viel lauten Applaus im Saal. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert.
Die Verteidigung hatte dabei argumentiert, dass der Angeklagte sich in einem Ausnahmezustand befunden und im Affekt gehandelt habe. Aufgrund seines Drogenkonsums sei ihm nicht bewusst gewesen, was er tat. Dies sahen die Richter anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung Revision kann beim Bundesgerichtshof einlegen.
Ermittler hatten Tausende Chatnachrichten ausgewertet
Der Angeklagte war laut Gericht schon mehrfach vor der Tat gewalttätig gegenüber seiner Partnerin gewesen. Er soll ihr zudem mehrfach Gewalt angedroht haben. Das zeigte die Auswertung von rund 50.000 Chatnachrichten. In der Tatnacht soll der Angeklagte dann gewartet haben, bis die Nachbarn weg waren. Dann habe er stundenlang auf seine Frau eingeschlagen, so der Richter. Nachdem die Ehefrau bewusstlos auf dem Boden lag, soll der Angeklagte sie so schwer am Kopf verletzt haben, dass sie verstarb. Laut Gutachten der Rechtsmedizin war das Opfer bereits etwa zwölf Stunden tot, bevor der Verurteilte die Rettungskräfte verständigte.
Aktivisten unterstützen Familie des Opfers
Vor dem Freiburger Landgericht hatten sich vor der Urteilsverkündung etwa 20 Aktivistinnen und Aktivisten versammelt, um die Familie der getöteten Frau zu unterstützen. Vor dem Eingang des Landgerichts wurden rote Schuhe, Kerzen und Blume in Gedenken an das Opfer niedergelegt.
Generell mildere Urteile bei Femiziden als bei vergleichbaren Taten?
Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, spricht man von einem Femizid. Der Fall aus Simonswald ist entsprechend als Femizid einzuordnen. Seit Anfang 2024 hat der SWR allein in Südbaden über 14 mutmaßliche versuchte oder vollendete Femizide berichtet.
Kommt es zu einem Femizid, wird der Täter seltener wegen Mordes verurteilt als bei der Tötung einer anderen - zum Beispiel fremden - Person. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die Sozialwissenschaftlerin Julia Habermann in ihrer Doktorarbeit. Denn häufig sehe das Gericht demnach eher die Verzweiflung oder Ausweglosigkeit des Täters, als den Macht- und Besitzanspruch über seine Frau. Das führe dann zu einer Verurteilung wegen Totschlags - nicht wegen Mordes.
Brauchen wir in Deutschland einen eigenen Femizid-Paragrafen?
In Italien wird die Einführung eines eigenen Straftatbestandes "Femizid" politisch diskutiert. Wäre es nicht auch in Deutschland sinnvoll? "Aus juristischer Sicht ist das eigentlich nicht nötig", sagt Egzona Hyseni von der SWR-Rechtsredaktion. Es gebe demnach bereits die Möglichkeit, Täter eines Femizides wegen Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu bestrafen - sofern die Tat eines der Mordmerkmale erfülle.
"Beim Femizid kommt etwa das Mordmerkmal 'niedriger Beweggrund' in Frage. Das ist zum Beispiel, wenn ein Mann seine Partnerin tötet, weil er sie als sein Eigentum sieht und Macht über sie ausüben will", sagt Hyseni. Kritiker sagen, dass Richterinnen und Richter sich mit diesem männlichen Besitz- und Machtanspruch zu wenig beschäftigen. "Durch einen speziellen Femizid-Straftatbestand könnte, so sagen es die Befürworter, das Bewusstsein für geschlechterbezogene Gewalt in der Gesellschaft und in der Justiz geschärft werden", sagt Egzona Hyseni.
Mehr zum Thema im SWR-Podcast "Radioreport Recht":