Am Offenburger Landgericht ist ein 24 Jahre alter Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Sommer vergangenen Jahres eine 84-jährige Frau in Kehl (Ortenaukreis) getötet hat. Zuvor hatte er sie demnach sexuell missbraucht. Außerdem wurde der Mann wegen Raubes mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen
Der Prozess hatte Anfang Februar begonnen, die Öffentlichkeit war gleich am ersten Verhandlungstag ausgeschlossen worden. Dafür gab es auch Kritik.
Der Richter begründete diese Entscheidung mit der schweren psychischen Erkrankung des 24-Jährigen. Der Mann leide an einer Schizophrenie mit paranoiden Anteilen und sei deswegen vermindert schuldfähig gewesen. Seit einigen Monaten befindet er sich in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach dem Urteil wird er dort bleiben, das ordnete das Schwurgericht an.
Richter: Täter wohnsitzlos und psychisch krank
An sechs Tagen war verhandelt worden, 30 Zeugen wurden gehört, ein rechtsmedizinischer und ein psychiatrischer Gutachter hatten dem Gericht ihre Einschätzungen mitgeteilt. Bei der Urteilsverkündung am Freitag sprach der Richter über eine Stunde lang.
In seinem Urteil fasste er unter anderem den Werdegang des 24-Jährigen zusammen: Demnach wuchs der Mann in Kehl auf. Mehrmals brach er Ausbildungen ab. Er konsumierte Drogen und lebte seit 2023 weitgehend ohne festen Wohnsitz - zum Teil in Containern und zuletzt in einem Wohnwagen am Rheinufer.
Sein psychischer Zustand habe sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, so der Richter. Vor der Tat im August 2025 habe er keine Sozialleistungen mehr erhalten und sei deswegen in Geldnot gewesen. In polizeiliche Erscheinung getreten war der Mann bis dahin aber nur wegen geringfügiger Delikte. Unter anderem wegen Diebstählen.
August 2025: 84-Jährige sexuell missbraucht und getötet
Der damals noch 23 Jahre alte Mann soll an einem Morgen im August 2025 über die geöffnete Balkontür in das Haus der 84-Jährigen in Kehl eingedrungen sein, um Wertgegenstände zu stehlen. Noch während die Frau schlief, soll er sie zunächst gewürgt und dann mit verschiedenen Gegenständen bewusstlos geschlagen haben. Anschließend habe er sie sexuell missbraucht und erstickt.
Danach habe der Mann die Geldbörse der Getöteten genommen und mit der EC-Karte in Kehl und Offenburg eingekauft. Die Polizei war ihm so auf die Spur gekommen. Er wurde zwei Tage nach der Tat festgenommen.
Das Gericht sah mehrere Mordmerkmale als verwirklicht an, darunter Heimtücke und Habgier. Innerhalb einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch Revision einlegen.