Am Freiburger Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann wegen Mordes begonnen. Er soll im vergangenen Sommer einen 66-Jährigen in dessen Wohnung in Gundelfingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) mit Schlägen und einer Stichwaffe so schwer verletzt haben, dass dieser noch am Tatort verstorben ist. Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte vor Gericht nicht. Die Staatsanwaltschaft Freiburg klagte den 47-Jährigen wegen Mordes an.
Angeklagter soll Bekannten aus Habgier getötet haben
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte heimtückisch und aus Habgier. Das Opfer und der 47-jährige Tatverdächtige sollen sich aus einem früheren Arbeitsverhältnis gekannt und zum Fußball schauen getroffen haben. Vor dem Treffen habe der 47-Jährige, der Geldprobleme hatte, schon beschlossen, seinen Bekannten auszurauben, meint die Staatsanwaltschaft. Und er habe im Internet unter anderem nach den Stichworten "Genick brechen" und "tödliche Schläge" gesucht.
In der Halbzeitpause des Fußballspiels soll der Angeklagte seinem Bekannten dann in die Küche gefolgt sein, ihm mit einem Holzständer mehrmals auf den Hinterkopf geschlagen und dann auch noch auf ihn eingestochen haben. Der 66-Jährige verstarb nach wenigen Minuten.
Nach mutmaßlichem Mord noch Stunden in der Wohnung?
Nach der Tat soll der Angeklagte die Wohnung des Opfers nach Bargeld durchsucht und Spuren verwischt haben. Laut Staatsanwaltschaft hielt er sich noch mehrere Stunden in der Wohnung auf. 2.540 Euro soll er gefunden und mitgenommen haben, als er gegen Abend mit der Bahn nach Hause fuhr.
Bereits wenige Tage nach der Tat hatte eine Sonderkommission (Soko) den ehemaligen Arbeitskollegen als dringend tatverdächtig eingestuft. An seiner Wohnanschrift in einer Nachbargemeinde von Elzach konnte die Polizei ihn kurze Zeit später festnehmen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt.