Revision verworfen

Lange Haftstrafe für falschen Polizisten

Das Landgericht Hechingen hat einen jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Delikt: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

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Von Autor/in Andrea Schuster

Ein 24-jähriger Mann, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Hechingen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, muss seine Strafe antreten und absitzen. Das Landgericht teilte am Montag mit, die Revision des Angeklagten sei vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden.

Der Mann gehörte zu einer kriminellen Bande und hatte sich am Telefon als Polizist ausgegeben. Seinen Opfern gaukelte er vor, dass eine gewalttätige Einbrecherbande plane, bei ihnen einzubrechen oder, dass Straftäter beabsichtigten, ihre Sparguthaben und Bankschließfächer zu plündern. Das Gericht spricht von einer "perfiden Masche, um ältere Menschen um ihr Hab und Gut zu bringen".

Zwei ältere Menschen um viel Geld betrogen

In zwei Fällen hat die Gruppe mit dieser Methode mehr als 100.000 Euro erbeutet. Die älteren Leute hatten sich mit dem Angeklagten, der sich als verdeckter Ermittler ausgab, getroffen und ihm Geld und Wertsachen übergeben. Ein dritter Fall führte dann zur Festnahme: Schon auf dem Weg zur Übergabe rief ein weiteres potentielles Opfer die echte Polizei. Die konnte den 24-Jährigen stellen und festnehmen.

Im Mai 2025 verurteilte das Hechinger Landgericht den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in Tateinheit mit Amtsanmaßung zu acht Jahren Gefängnis. Dabei wurden auch weitere Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und räuberischer Diebstahl berücksichtigt.

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Andrea Schuster
Andrea Schuster arbeitet in der aktuellen Redaktion des SWR in Tübingen

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