Im Prozess um ein Neugeborenes, das tot in einer Waschmaschine gefunden wurde, haben am zweiten Prozesstag am Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) weitere Zeugen ausgesagt. Angeklagt ist eine 35 Jahre alte Frau aus Albstadt.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte Ende März in ihrem eigenen Badezimmer heimlich ein Kind zur Welt gebracht haben. Dann soll sie das Neugeborene zusammen mit schmutziger Wäsche in die Waschmaschine gelegt haben. Ihr Lebensgefährte schaltete später die Maschine nichts ahnend an. Das Kind starb.
Schwangerschaft nicht bemerkt - Arbeitskollegin der Angeklagten: "Keine Veränderungen bemerkt"
Am zweiten Prozesstag sagten eine Arbeitskollegin, die Schwägerin der Angeklagten sowie die Mutter des Ex-Partners als Zeuginnen aus. Außerdem wurde eine gynäkologische Sachverständige vernommen.
Die erste Zeugin, eine Arzthelferin, berichtete über ihre eigene, unbemerkte Schwangerschaft. Sie war einige Monate vor dem Vorfall mit starken Unterleibsschmerzen in eine Klinik gebracht worden, wo sie unerwartet ein Kind zur Welt gebracht habe. Sie sagte, dass bei der Angeklagten Kinderwunsch nie ein Thema gewesen sei. Sie habe bei der Angeklagten körperlich auch keine Veränderungen bemerkt.
Mann findet totes Kind in Waschmaschine: Mutter des Ex-Partners kann Tat nicht nachvollziehen
Die Mutter des Ex-Partners berichtete, dass es zwischen ihrem Sohn und der Angeklagten nie größere Probleme gegeben hätte. Seit dem schrecklichen Fund in der Waschmaschine sei ihr Sohn arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung.
Gerade auch weil die Angeklagte selbst Patentante gewesen sei, könne sie "das Ganze nicht nachvollziehen". Sie sagte mit tränenunterdrückter Stimme, dass sie sich sicher sei, dass sich ihr Sohn über ein Kind gefreut hätte: "Das hätten die beiden geschafft".
Schwägerin: Angeklagte war kinderlieb
Auch die Schwägerin sagte als Zeugin aus. Die Angeklagte sei als gelernte Altenpflegerin immer für andere da gewesen und habe sich gekümmert. Auch um die Tochter der Schwägerin, deren Patin die Angeklagte sei. "Ich bin entsetzt, dass wir hier heute sitzen müssen", sagte die 39-Jährige. Die Schwangerschaft sei ihr nicht aufgefallen. Auch nicht, wenn sie sich zur Begrüßung in den Arm genommen hätten. Sie wusste, dass die Angeklagte aber immer wieder über Magen-Darm-Probleme geklagt hätte.
Kind bei der Geburt tot? Sachverständige zweifelt an Glaubwürdigkeit der Angeklagten
Vor Gericht bezweifelte die gynäkologische Sachverständige der Uniklinik Tübingen die Aussagen der Angeklagten. Dass die 35-Jährige ihre Periode und ihren Eisprung während der Schwangerschaft gehabt haben soll, sei ausgeschlossen. Blutungen könnten während der Schwangerschaft zwar immer wieder auftreten, aber ein Eisprung sei medizinisch ausgeschlossen.
Sie berief sich auf die Obduktion, die belege, dass das Neugeborene gelebt habe. Da die Angeklagte offenbar in der Badewanne entbunden habe, könnte es einige Minuten dauern, bis der Säugling das Fruchtwasser ausspuckt und das erste Mal atmet. Sie fragte die Angeklagte, weshalb diese als gelernte Altenpflegerin nicht umgehend den Puls des Säuglings überprüft hätte. Darauf erhielt sie keine Antwort.
"Für mich passt das alles von vorne bis hinten nicht zusammen", so die Staatsanwältin: Einerseits sage die Angeklagte, sie habe ein gutes Körpergefühl und ihren Eisprung gespürt, andererseits habe sie ihre Schwangerschaft nicht bemerkt. Die Angeklagte schilderte auch am zweiten Tag erneut unter Tränen, dass sie nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst habe. Da sie davon ausgegangen sei, dass das Baby tot sei, habe sie das Kind unter Schock in die Waschmaschine gelegt.
Urteil im Prozess um totes Baby Anfang Oktober erwartet
Sollte die 35-jährige Mutter des Kindes aus Albstadt wegen Totschlag ihres Babys verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage am Landgericht Hechingen geplant. Das Urteil soll Anfang Oktober fallen.