Eine 51-Jährige soll in Spaichingen (Kreis Tuttlingen) zweimal in Nachbars Garten geschlichen sein und Regenwasser geklaut haben. Weil der Nachbar die Frau angezeigt hat, ermittelt nun die Polizei wegen Diebstahls. Sie soll 40 Liter Wasser im Gesamtwert von rund 15 Cent gestohlen haben. Das hat die Frage aufgeworfen: Wem gehört eigentlich das Regenwasser, das ja kostenlos vom Himmel fällt? Zudem hat der Polizei-Post zum Fall im Netz eine lebhafte Diskussion ausgelöst.
Frau klaut Wasser aus Regenfass - gegen vier Uhr zum Klau geschlichen
Zweimal sei die Frau nachts gegen vier Uhr mit Gießkannen in Nachbars Garten geschlichen und habe die Kannen dort mit Wasser aus einem Regenfass gefüllt - so sieht es die Polizei im Moment. Der Nachbar hat den Diebstahl bemerkt und Anzeige erstattet. Seitdem wird wegen Diebstahls ermittelt. Das sorgt für Diskussionen.
Rund 150 Kommentare in zwei Tagen hat allein ein Social-Media-Post der Polizei ausgelöst - mit einem breiten Meinungsspektrum. Manche sehen im Wasserdiebstahl schlicht einen Auswuchs der sprichwörtlichen "schwäbischen Sparsamkeit". Viele halten den Aufwand der Polizei bei der geringen Wasser-Beute für nicht angemessen.
Manche Kommentare liefern sogar Tipps, um beim Wasserklau nicht erwischt zu werden. Andere bieten an, kostenlos die Gießkannen zu füllen, falls die Frau aus Spaichingen mal wieder Wasser braucht. Und einige Kommentare werfen eben die Frage auf, ob das vom Himmel gefallene Wasser überhaupt einen Besitzer hat, dem man es stehlen könnte.
Polizei stellt klar: Regenwasser kann Privatbesitz werden
Auch wenn der Schaden gering ist, stellt die Polizei klar: Sollte die Frau das Wasser genommen haben, sei das vermutlich illegal und als Diebstahl einzustufen. Ein Sprecher erklärte auf Nachfrage des SWR, wie sich die Eigentumsverhältnisse bei einem Regentropfen ändern können.
Solange ein Regentropfen vom Himmel fällt und danach in der Natur landet, gehört er niemandem. Dann ist der Regen quasi Allgemeingut. Aber sobald er in einem Behälter landet, egal ob Regenfass, Plastikbecher oder Kaffeetasse, wird das Wasser Privateigentum und gehört dem, dem das Gefäß gehört.
Was einmal in einem Fass ist, gehört nicht mehr dem Himmel.
Beim Wasserklau bewusst und taktisch klug vorgegangen
Sollten die Anschuldigungen stimmen, dann sei die Frau bewusst und taktisch klug vorgegangen, heißt es von Seiten der Ermittler. Bei ihrem zweiten heimlichem Gang zum Regenfass des Nachbarn soll nämlich ein Auto auf der Straße unterwegs gewesen sein. Die Frau habe sich deshalb hinter einem Müllcontainer versteckt.
Zu dem Vorwurf des Wasserklaus kommt auch noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Denn schließlich musste sie das Grundstück des Nachbarn betreten, um an das Wasserfass zu kommen. Ob sie am Ende tatsächlich eine Strafe erwartet, ist noch unklar, selbst wenn der Diebstahl nachgewiesen wird. Die Staatsanwaltschaft hat immer noch die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen, weil der Schaden gering war oder das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht groß genug ist.