Das Amtsgericht in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat den Eigentümer des sogenannten Lotzer-Hauses freigesprochen. Nach Angaben der Amtsgerichtsdirektorin hat sich nicht zweifelsfrei feststellen lassen, dass der Angeklagte selbst ein amtliches Siegel beschädigt oder umgangen hat. Mit der Freispruch-Entscheidung am Dienstag ist das Strafverfahren nun beendet worden.
Im Zentrum des Prozesses stand der Vorwurf, der Eigentümer habe das Gebäude im August vergangenen Jahres betreten, obwohl es von der Stadt versiegelt worden war. Von einem Siegelbruch ist die Rede, wenn eine behördliche Versiegelung beschädigt oder umgangen und ein gesperrter Bereich trotzdem betreten wird.
Darum ließ die Stadt das Lotzer-Haus versiegeln
Das Lotzer-Haus ist ein ehemaliges Wohn- und Geschäftsgebäude in der Horber Innenstadt. Zwischen der Stadt und dem Eigentümer gibt es seit Jahren Auseinandersetzungen unter anderem über baurechtliche Vorgaben, Brandschutzauflagen und den Zustand des Gebäudes. Die Stadt hatte das Haus im vergangenen Jahr räumen und versiegeln lassen, weil sie Gefahren für die Sicherheit gesehen hatte.
Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass jemand Zugang zum Gebäude hatte, hat das Gericht die Beweise nicht als ausreichend angesehen, um den Eigentümer eindeutig mit dem Siegelbruch in Verbindung zu bringen. So hat es die Direktorin des Amtsgerichts dem SWR gesagt. Wer es dann gewesen ist, der sich Zutritt zum Haus verschaffen wollte, ist unbekannt. Das bleibt es womöglich auch, denn das Gericht verhandelt nicht weiter darüber.